Kreis Südwestpfalz Idyll mit Schönheitsflecken im Vier-Länder-Eck

Im Stuhlbach-Tal gammeln hier und da verlassene Kleingärten vor sich hin. Da steht dann auch schon mal ein völlig zerfleddertes
Im Stuhlbach-Tal gammeln hier und da verlassene Kleingärten vor sich hin. Da steht dann auch schon mal ein völlig zerfleddertes Häuschen mitten im Wald.

Auf den ersten Blick ist hier die Welt in Ordnung. Sanft schlängelt sich der Stuhlbach durch das kleine Tal zwischen Mittelbrunn und Wallhalben. Jedoch trübt eine 20 Jahre alte und mittlerweile teils verlassene Kleingarten-Anlage die Idylle. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern will sich das nun genauer ansehen.

Entlang des Stuhlbachs führt in diesem Abschnitt die L 469, die in Ernstweiler an der saarländische Grenze beginnt und durch die Zweibrücker Innenstadt, Niederauerbach, Oberauerbach, Winterbach, Wallhalben und Mittelbrunn bis zur Autobahn bei Landstuhl führt. Hier kreuzt auch der Schlapphut-Weg, der von den anliegenden Kommunen für den regionalen Tourismus beworben wird. Wer den kleinen Nebenpfad am Ufer des Stuhlbachs entlang geht, der sieht auf der einen Seite eine Reihe kleinerer Weiher, die offenbar sorgsam gehegt und gepflegt werden. Und gleich daneben verwilderte Gärten, eingestürzte Laubendächer und umgefallene Zäune. Da gibt es zum Beispiel die Reste eines abgedeckten Scheunendachs, Hausgeräte, alte Autoreifen, anderer Unrat, Klohäuschen, Eternitplatten und alte Ölfässer. Für diesen Zustand des sonst so romantischen Tälchens gibt es offenbar Gründe, die schon länger zurück liegen: „Vor rund 20 Jahren wurden dort Kleingärten angelegt, für die es offenbar weder eine Genehmigung noch eine andere rechtliche Grundlage gab“, berichtet Bernhard Hirsch (SPD), erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. „Damals gab es einen heftigen Streit zwischen den zuständigen Bürgermeistern, der zum Teil auch öffentlich ausgetragen wurde. Eine Seite wollte, dass die illegalen Gärten sofort wieder abgerissen werden. Die andere Seite hat damals wohl versucht, den Zustand im Interesse der Kleingärtner zu legalisieren.“ Hirsch weiß, dass seine Verwaltung damals mit von der Partie war: Zumindest ein Zipfel des Stuhlbach-Tals liegt nämlich in der Gemarkung von Gerhardsbrunn, dem kleinsten Dorf der Verbandsgemeinde. Auch der Mittelbrunner Ortsbürgermeister Walter Altherr kann sich noch gut an die damalige Auseinandersetzung erinnern. Und er verweist dabei auf ein kommunalpolitisches Kuriosum: „Das Stuhlbach-Tal ist eine Art Vier-Länder-Eck, hier stoßen nämlich auf wenigen hundert Metern die Gemarkungen der Ortsgemeinden Gerhardsbrunn, Mittelbrunn, Wallhalben und Obernheim-Kirchenarnbach aneinander“, erklärt der Christdemokrat. „In normalen Zeiten wissen die meisten gar nicht mehr so recht, welche Wiese eigentlich zu welcher Kommune gehört“, fügt Altherr lächelnd hinzu. „Erst wenn es mal Ärger gibt, guckt jeder ganz genau auf die Lagepläne.“ Dies könne auch ein Grund sein, warum sich niemand so recht um die verwilderten Grundstücke kümmere: „Vielleicht möchte keiner schlafende Hunde wecken“, vermutet Bürgermeister Altherr. Dabei wäre ein kommunalpolitischer Kleinkrieg wohl ebenso unnötig wie verschämtes Wegschauen. Denn ordnungsrechtlich gesehen gehört das Stuhlbach-Tal, wie viele Erholungsgebiete auch, gar nicht in die Zuständigkeit der Bürgermeister der umliegenden Dörfer. Stattdessen ist es ein sogenannter Außenbereich, um den sich eigentlich die Verwaltung des Landkreises zu kümmern hat. Und zwar sowohl „als Bauaufsichtsbehörde, als Naturschutzbehörde und als Wasserbehörde“, wie die Pressesprecherin der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Georgia Matt-Haen, betont. In diesen Eigenschaften sei das Amt „schon vor längerer Zeit mit dem Stuhlbachtal befasst“ gewesen und habe damals sogenannte Rückbau-Maßnahmen angeordnet und auch überwacht. Anders ausgedrückt: Die nicht genehmigten Bauten mussten abgerissen werden. Der „aktuelle Zustand“ der ehemaligen Kleingarten-Anlage, gibt die Sprecherin der Behörde allerdings auch zu, „ist uns in der von Ihnen geschilderten Form nicht bekannt“. Deshalb nehme man den Hinweis der RHEINPFALZ zum Anlass, „uns ein aktuelles Bild der Situation vor Ort zu machen und gegebenenfalls bei den Verursachern die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen“.

x