Dahner Felsenland / Pirmasens Prozess: Wer hat die Lebensversicherung unterschrieben?

Eine Expertin hat die Unterschrfit auf dem Dokument untersucht.
Eine Expertin hat die Unterschrfit auf dem Dokument untersucht.

Wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen 46-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. In dem Verfahren ging es darum, wer ein Versicherungsdokument unterschrieben hat.

Im Dezember 2021 sei er in das Herkunftsland seiner damaligen Noch-Ehefrau geflogen, um sich vor der Scheidung von deren Verwandten zu verabschieden, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Am Tag vor der Abreise sei ihm eingefallen, dass in einem Risiko-Lebensversicherungsvertrag die Mutter seiner Noch-Ehefrau, die noch in deren Herkunftsland lebte, begünstigt sei. Es sei sein Vertrag gewesen. Er habe alle Kosten getragen. Wenn ihm etwas passiert wäre, hätte ihre Mutter die Lebensversicherungssumme bekommen. „Meine Kinder hätten ohne etwas dagestanden“, erläuterte er.

Aus Kontoauszügen habe er sich die Versicherungsvertragsnummer herausgesucht und eine Änderung der Bezugsberechtigung aufgesetzt. Bezugsberechtigt sollte nun seine damalige Bürokraft sein, die inzwischen seine neue Lebensgefährtin sei. Seine damalige Noch-Ehefrau habe unterschrieben, ohne es zu lesen. Versicherungssachen habe er bereits zuvor immer in seinem Büro vorgefertigt und seine Frau habe nur unterschrieben. Sie habe nie Grund gehabt, ihm zu misstrauen, sagte er. Aber ab März 2022 habe sie einen „Vernichtungsrachefeldzug“ gestartet, klagte er. Seitdem stehe er am Pranger. „Ich habe nie etwas für sie unterschrieben“ und er habe ihr immer alles erklärt, beteuerte er. Aber die Frau unterschreibe immer anders und eigentlich sei es gar keine richtige Unterschrift, klagte er.

Expertin: Nicht die Unterschrift der Frau

Die 43-Jährige, inzwischen Ex-Ehefrau, hatte eine andere Sicht. Nach dem Auszug ihres Mannes aus der gemeinsamen Wohnung im April 2022 habe sie ohne Auto dagestanden. Sie habe gehofft, aus ihrem Lebensversicherungsvertrag Geld zurückzubekommen, um davon ein Auto zu kaufen. Wenn ihr etwas passiert wäre, hätte ihre Mutter die Versicherungssumme bekommen, sagte sie. Da sie die Police nicht gefunden habe, habe sie diese von ihrem Mann angefordert. Der habe ihr über Whatsapp etwas Unleserliches geschickt. Aber das Versicherungs-Logo habe sie sehen können. Über die Versicherung habe sie dann erfahren, dass sie im Dezember das Bezugsrecht auf die Geliebte ihres Mannes geändert hätte. Und nur sie dürfe ihren Vertrag ändern, habe ihr die Versicherung bestätigt.

Eine Schriftsachverständige beklagte die schlechte Qualität der ihr nur in Kopie vorliegenden fraglichen Urkunde. Und die Unterschrift sei eine „Paraphe mit wenig grafischer Ergiebigkeit“. Aber es sei „wohl nicht die Unterschrift der Frau“, so die Sachverständige. Der Verteidiger betonte hingegen, dass das nichts über die Urheberschaft seines Mandanten aussage und plädierte auf Freispruch. Für die Richterin war entscheidend, dass der Mann in einer Whatsapp geschrieben hatte, er habe das Schreiben verfasst. Und es sei außerhalb der Lebenserfahrung, dass in einem Rosenkrieg die Frau „geldwerte Vorteile aus der Hand gibt und Fremden zugutekommen lässt“. Der Verteidiger kündigte nach der Verhandlung Berufung an. Es gebe zwei Lebensversicherungsverträge, sagte er. In einem sei das Leben des Mannes versichert, im anderen das der Frau.

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