Hornbach Solarpark: Baubeginn im Herbst 2026?

Prokon ist im Zweibrücker Land nicht unbekannt: Die Firma aus Itzehoe hat auch den Solarpark bei Walshausen gebaut. Strom wird d
Prokon ist im Zweibrücker Land nicht unbekannt: Die Firma aus Itzehoe hat auch den Solarpark bei Walshausen gebaut. Strom wird dort aber noch nicht produziert, weil die Stromtrasse bislang nicht fertig ist.

Läuft alles nach Plan, dann soll im Herbst 2026 Baustart für den Solarpark zwischen Hornbach und Altheim sein. Die Firma, die das Projekt realisieren will, ist im Zweibrücker Land keine Unbekannte.

Im Mai hatte der „alte“ Hornbacher Stadtrat bereits den Grundsatzbeschluss für den neuen Solarpark gefasst, jetzt hat das neu gewählte Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch den Aufstellungsbeschluss verabschiedet. Einstimmig, wie Stadtbürgermeister Thomas Hohn im RHEINPFALZ-Gespräch sagt: „Ich hatte mit etwas mehr Diskussionen gerechnet.“

Auf einer Fläche von etwas mehr als fünf Hektar soll der Solarpark der Firma Prokon zwischen Hornbach und Altheim errichtet werden. Das Unternehmen aus Itzehoe (Schleswig-Holstein) ist in der Region bereits ein Begriff, mehrere Projekte mit Sonnenenergie gehen auf ihr Konto. Eines ist der Solarpark links und rechts der Autobahn bei Walshausen. Die Anlage ist grundsätzlich fertiggestellt – Strom wird aber bislang nicht erzeugt und ins Netz eingespeist. Grund: Die Stromtrasse muss nun doch bis nach Vinningen gelegt werden und das Hauptkabel steht noch nicht zur Verfügung. Somit steht der Walshauser Solarpark zwar in der Landschaft, bringt aber noch keinen Ertrag.

Fünfstelliger Betrag pro Jahr für Stadt

Apropos Ertrag: Wird auf Hornbacher Gemarkung tatsächlich ein Solarpark gebaut und produziert dieser dann auch Strom, dann wird die Klosterstadt daran finanziell beteiligt. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz erhalten Kommunen, auf deren Gebiet die Module stehen, eine Vergütung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Was zunächst wenig klingt, ergibt auf ein Jahr hochgerechnet immerhin einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Und da die Einnahmen nicht umlagepflichtig sind, gingen sie in voller Höhe ins Hornbacher Stadtsäckel und könnten nach Belieben eingesetzt werden.

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