Kreis Südwestpfalz Zeit der Pappkameraden

Sechs Wochen vor der Landtagswahl wird im Saarland der Wahlkampf augenscheinlich. Die Stadt Homburg hat 19 Standorte für großflächige Werbetafeln der Parteien ausgewiesen. Dort grüßen die Pappkameraden bis zum Wahltag am 26. März – und maximal fünf Tage darüber hinaus. Der Kampf um die besten Plätze für die Werbebotschaften ist wie immer ein heißer.

Am Montag veröffentlichte die Landeswahlleiterin die Bewerberlisten im Amtsblatt. Für die Homburger Stadtverwaltung war dies der entscheidende Zeitpunkt, um die Anträge der Parteien auf Platzzuweisung zu genehmigen. „Die Stadt selbst stellt keine Plakatwände zu Verfügung, das müssen die Parteien machen. Bis zu acht ausgewiesene Plätze für Großplakate darf jede Partei nutzen“, erläutert Stadt-Sprecher Jürgen Krut-hoff. Zehn der 16 im Wahlkreis Neunkirchen, zu dem Homburg und der Saarpfalz-Kreis gehören, antretenden Parteien haben Flächenbedarf angemeldet. Neben dem im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, Linke und Grüne auch die FDP, AfD, die Familienpartei, die Partei Demokratische Bürger Deutschland (DBD), die Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) und die NPD. Tabu sind die Homburger Fußgängerzone, der Marktplatz, der Christian-Weber-Platz und das unmittelbare Umfeld von Kreisverwaltung und Rathaus am Forum. Für Infostände der Parteien hält die Stadt den historischen Marktplatz und die Fußgängerzone frei. Auf dem Christian-Weber-Platz hingegen dürfen Kulis, Aufkleber und Wahlbotschaften unters Volk gebracht werden. Spätestens fünf Tage nach der Wahl müssen alle Wahlplakate, große wie kleine, abgehängt sein. Sonst tritt das Ordnungsamt kostenpflichtig in Aktion. Straßenschilder sind generell tabu fürs Anbringen der im Amtsdeutsch „Kleinsichtwerbung“ genannten Plakate bis zur DIN-A-0-Größe. Und wer sich immer schon mal gefragt hat, warum manche Parteien auf Bauchnabelhöhe und andere vier Meter hoch hängen: Das ist Geschmackssache, sofern die Mindesthöhe von 2,20 Metern – vom Boden bis zur Unterkante Wahlplakat – eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Stadt drohen Bußgelder. |cps

x