Landau Bauantrag verjährt nicht

Mörzheim aus der Luft.
Mörzheim aus der Luft.

Eine lange Vorgeschichte hat der Widerspruch von Mörzheimer Hausbesitzern gegen die Forderung der Stadtverwaltung Landau, einen nachträglichen Bauantrag zu stellen. Der Stadtrechtsausschuss hat sich mit dem Fall beschäftigt. Die Entscheidung wurde zwar noch nicht mitgeteilt, doch wurde klar, dass der Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Ein Teil der Vorgeschichte ist „ein großes Rätsel“, räumte Stefan Joritz ein, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses. Rätselhaft ist, warum eine Akte der Bauabteilung der Stadtverwaltung im Jahr 2007 ohne Ergebnis endet. Begonnen hat die Geschichte, als ein Anwesen im Ortskern von Mörzheim 1999 verkauft wurde. Für den Ortskern gilt die „Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze der Ortskerne der Stadtteile“, erläuterte Joritz. Diese Gestaltungssatzung bedeutet für Hausbesitzer, dass sie für nahezu alle baulichen Veränderungen an ihrem Besitz eine Genehmigung der Stadtverwaltung benötigen. Dazu gehören auch Veränderungen, für die laut Baugesetzbuch keine Genehmigung notwendig wäre. Zudem stehen Teile des betreffenden Gebäudes unter Denkmalschutz, und auch an Denkmälern darf nur etwas verändert werden, wenn es dafür eine Genehmigung gibt. 2001 habe die Bauaufsicht festgestellt, dass an Teilen der Gebäude gearbeitet wurde, ohne dass dafür eine Baugenehmigung vorlag, so Joritz. Das sei in den folgenden Jahren so weitergegangen. So wurden unter anderem historisches Gebälk entfernt und in einen denkmalgeschützten Gebäudeteil Dachflächenfenster eingebaut. Erst nach einem Rechtsstreit und mithilfe der Polizei sei es schließlich gelungen, das Anwesen zu besichtigen und sich dabei über die Umbauten zu informieren. So etwas sei in Landau „ungewöhnlich“, sagte Joritz. Das war 2007, und „dann folgt das große Rätsel in der Akte“, so der Vorsitzende weiter. Das Rätsel ist, dass nichts mehr passierte. „Für ungefähr zehn Jahre bricht jede Tätigkeit der Bauaufsicht ab“, so Joritz. Vor etwa eineinhalb Jahren habe eine neue Mitarbeiterin dann alte Akten aufgearbeitet. 2017 forderte sie die Mörzheimer Hausbesitzer auf, einen Bauantrag zu stellen. Als das nicht passierte, verschickte die Verwaltungsmitarbeiterin einen Bescheid, in dem den Hausbesitzern mitgeteilt wurde, dass sie verpflichtet seien, einen Bauantrag zu stellen. Dies war verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung, falls sie nicht reagieren sollten. Gegen diesen Bescheid legten die Hausbesitzer Widerspruch ein. Der Bescheid sei nicht „ausreichend bestimmt“, es werde nicht konkret dargelegt, wofür ein Bauantrag gefordert werde, so Hans Goll, Anwalt der Hausbesitzer. Das sei nicht Aufgabe der Verwaltung, sondern der Bauherren, entgegnete Joritz, ohne den Anwalt überzeugen zu können. Nach zehn Jahren könne die Verwaltung nicht kommen und einen Bauantrag fordern. Das Recht dazu sei längst verjährt oder „verwirkt“, argumentierte der Anwalt. Es gebe keine Verjährung, erklärte Joritz: Auch nach vielen Jahren könne gefordert werden, dass eine bauliche Veränderung genehmigt und dafür ein Antrag gestellt werden müsse. Bei der Ortsbesichtigung 2007 sei alles durchgesprochen und von Seiten der Verwaltung mitgeteilt worden, es sei alles in Ordnung und der Fall sei abgeschlossen, führten Anwalt und Hausbesitzerin als Nächstes an. Schriftlich gebe es dazu allerdings nichts. Das könne nicht sein, so die zuständigen Mitarbeiterinnen der Verwaltung und Joritz. Erstens müsse dann etwas schriftlich vorliegen, und zweitens sei dies angesichts der baulichen Veränderungen unvorstellbar.

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