Landau Gehwegparken ab 2024 im Fokus

Die Bürgersteige müssen frei bleiben, damit Fußgänger und Rollstuhlfahrer ungehindert des Weges können.
Die Bürgersteige müssen frei bleiben, damit Fußgänger und Rollstuhlfahrer ungehindert des Weges können.

Die Stadt Landau reagiert auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Fußgängern und wird ab dem nächsten Jahr Verstöße gegen das Parken auf Gehwegen ahnden. In der Regel ist es nämlich nicht erlaubt, sein Auto auf Bürgersteigen abzustellen, weder halb noch mit der seitlichen Autokante. Es gibt Ausnahmen, aber die sind entweder mit Schildern ausgewiesen oder als Parkflächen markiert. Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann sprach im Ausschuss von einem ziemlich großen Wurf des Gesetzgebers für Fußgänger. Die Stadt könne das aber nicht von heute auf morgen umsetzen. Die Verwaltung werde Quartier für Quartier erst informieren, bevor die Kontrollen einsetzen. Hartmann machte auch deutlich, dass Einbahnstraße zwar helfen, Parkplätze zu erhalten, die strenge Auslegung der Straßenverkehrsordnung aber Parkraum kosten werde. Mit einem Parkraummanagement, wie es die Stadt vorsieht, lasse sich Angebot und Nachfrage besser steuern. Die Ausschussmitglieder unterstützen die Vorgehensweise. „Das schickt sich wenig, gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagte Oliver Plantz (CDU), der sein Geld als Polizeibeamter verdient. Er regte einen Dialog im Malerviertel an, wo viele Innenhöfe noch Potenzial für Parkplätze böten. Wer rechtswidrig auf dem Gehweg parkt, wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro belangt. Behindert er dadurch gar einen Fußgänger, muss er 70 Euro berappen und einen Punkt in Flensburg schlucken.

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