Landau/SÜW Kommunalwahl: Bislang ein Einspruch gegen Wahlergebnis

Ein Bürger aus Landau moniert, dass er seine Stimme nicht habe abgeben können.
Ein Bürger aus Landau moniert, dass er seine Stimme nicht habe abgeben können.

Bislang hat ein Bürger Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl 2024 in Landau und im Kreis Südliche Weinstraße erhoben. Wie die Stadt Landau mitteilt, hat der Bürger gegen das Ergebnis einer Stichwahl Einspruch nach Paragraf 48 Kommunalwahlgesetz erhoben. Grund: Die Person habe keine Briefwahlunterlagen erhalten und damit seine Stimme nicht abgeben können. Der Einspruch gehe nun an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die darüber zu entscheiden habe, berichtet Stadtsprecherin Sandra Diehl. Im Kreis SÜW hingegen habe niemand den Ergebnissen widersprochen – die Frist sei aber noch nicht abgelaufen, teilt Kreissprecherin Jennifer Back auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.

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