Koblenz/Landau Gericht bestätigt Entfernung einer Landauer Lehrerin aus Schuldienst

Die heute 52-Jährige war als Förderschullehrerin unter anderem an der Pestalozzi-Grundschule tätig.
Die heute 52-Jährige war als Förderschullehrerin unter anderem an der Pestalozzi-Grundschule tätig.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat die Berufung der Landauer Lehrerin Myriam Kern gegen ihre Entfernung aus dem Schuldienst und aus dem Beamtenverhältnis zurückgewiesen. Das hat Thomas Stahnecker, der für die Pressearbeit des OVG zuständige Richter, am Montagnachmittag auf Anfrage bestätigt. Vorausgegangen war eine Veröffentlichung auf X, früher Twitter, wo es hieß, dass das „Establishment“ versuche, die bürgerliche Existenz der Beamtin zu zerstören. Nach Stahneckers Angaben liegt der Tenor, die Kernaussage, des Urteils vor und kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des OVG abgefragt werden. Dies ist spätestens 14 Tage nach der Verhandlung möglich. Diese war am 5. Juni. Nach Angaben Stahneckers wird die Kammer noch etwa eine Woche brauchen, um ihre ausführliche Urteilsbegründung schriftlich abzufassen. Kern war nach dem Mord an einer 16-Jährigen in Kandel durch ihren afghanischen Ex-Freund als „Stimme von Kandel“ durch Demonstrationen und insbesondere zahlreiche Äußerungen in digitalen Medien aufgefallen, in denen sie den Staat verunglimpft und rassistische sowie antisemitische Codes benutzt hatte.

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