Landau Radkontrollen: Stadt ahndet 70 Verstöße in Fußgängerzone

Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kontrollieren auch in der Fußgängerzone.
Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kontrollieren auch in der Fußgängerzone.

Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Landau hat in der vergangenen Woche rund 70 Radfahrende beim Fahren durch die Fußgängerzone erwischt und verwarnt. Das teilt die Stadt mit. Das Radfahren in der Fußgängerzone ist von Montag bis Samstag zwischen 18.30 und 11 Uhr sowie an Sonntagen erlaubt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch beim Radfahren die Straßenverkehrsordnung zu beachten ist. Nicht freigegebene Gehwege dürfen von Erwachsenen nur befahren werden, wenn sie ein Kind bis 10 Jahren begleiten. Einbahnstraßen sind für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nur dann frei, wenn dies durch ein Verkehrszeichen zugelassen ist. Radwege dürfen nur in der zugelassenen Fahrtrichtung befahren werden. „Ziel aller Kontrollen ist immer mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden in unserer Stadt“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann.

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