Ludwigshafen 23-Jähriger muss 1000 Euro zurückzahlen

Zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie zur finanziellen Wiedergutmachung des Schadens hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Donnerstag einen 23-jährigen Mann aus Ludwigshafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter sah den Vorwurf des Betrugs und der Erpressung als erwiesen an.

„Das finde ich in Ordnung.“ So kommentierte der sehr mitteilungsbedürftige Beschuldigte die Forderung der Staatsanwaltschaft, der Richter Andreas Tangl am Donnerstag in seinem Urteil in fast vollem Umfang entsprach. Fast, denn in seinem Urteilsspruch forderte er von dem Mann nur 1000 Euro als Rückzahlung an die Familie. Der tatsächliche Schaden hatte jedoch rund 2000 Euro plus Kosten durch drei abgeschlossene Handy-Verträge betragen. An der Schuld des Mannes bestanden für Staatsanwaltschaft und Richter keine Zweifel, obwohl der Mann zuvor jede Schuld von sich gewiesen, sich gar selbst als Opfer dargestellt hatte: Das Geld habe der Enkel genommen. „Mein Fehler war, dass ich einem Freund geholfen habe.“ Tatsächlich muss der Angeklagte dem damals 19-Jährigen wie ein Samariter erschienen sein. Der 19-Jährige war zuvor aus einem längeren Aufenthalt in einem Jugendheim in Spanien nach Ludwigshafen zurückgekehrt. Die Großeltern wollten ihn nicht bei sich aufnehmen, und beim schwerkranken Vater konnte er nicht unterkommen. So begleitete der 23-Jährige den psychisch erkrankten jungen Mann zunächst ins Krankenhaus „Guter Hirte“, setzte sich im Anschluss bei den Großeltern für ihn ein. Allerdings offensichtlich schon hier nicht ohne Hintergedanken. So hatte er sich mit falschem Namen vorgestellt. „Er hat Geld gewittert und begonnen, die Familie auszunehmen“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Und das zunächst sogar mit Billigung der Großeltern. Die freuten sich über den „Betreuer“, der ihren Enkel zu Behördengängen und Arztbesuchen begleitete, ein Konto einrichtete. Allerdings war alles immer wieder mit Kosten verbunden, die er von den Großeltern einforderte. Quittungen habe er aber nie vorlegt, so die Großmutter. Unter Androhung von Gewalt zwang er den 19-Jährigen, an einem Tag gleich drei Verträge zu unterzeichnen, verkaufte die dafür jeweils erhaltenen Handys. Ans Licht kamen seine Taten, als er im Namen des Großvaters Überweisungen von deren Konto auf das Konto des Enkels vornahm. Ein aufmerksamer Sparkassenangestellter hatte bei der Familie aufgrund der ungewöhnlichen Überweisungen nachgehakt. „Sonst wäre das ganze wohl noch länger gegangen“, vermutete die Staatsanwältin. |env

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