Ludwigshafen Bewährung für Schläger

Ein 48-jähriger Ludwigshafener ist am Donnerstag vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er hatte im Juli 2015 in der Nacht die Tür des Bistros Lounge 61 an der Berliner Straße (Mitte) eingetreten, hat mit einem gesondert angeklagten Mittäter auf zwei Personen in dem Lokal unter anderem mit einer 82 Zentimeter langen Metallstange eingeschlagen und die Opfer erheblich verletzt.

Einträchtig saßen der angeklagte Täter und eines der beiden Opfer, das als Zeuge geladen war, auf der Bank vor dem Gerichtssaal und warteten auf den Prozessbeginn. Sie haben sich miteinander ausgesöhnt. Das war einer der Gründe für die milde Strafe, erklärte der Richter. Da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte, einigten sich die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Richter auf ein Strafmaß zwischen acht und zehn Monaten auf Bewährung. „Bei der vorliegenden Aktenlage war das Geständnis nicht selbstverständlich“, stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Ein weiterer Grund für das milde Urteil war der Umstand, dass der Täter bei dem Überfall selbst durch mehrere Messerstiche in die Lunge verletzt wurde. Wenn nicht eine Notoperation durchgeführt worden wäre, hätte er nicht überlebt, meinte der Richter. Einer der Überfallenen hatte in Notwehr zugestochen. Das Motiv für die Prügelattacke auf das Bistro blieb im Prozess unklar. Fest stand, dass der Angeklagte bei der Tat erheblich alkoholisiert war (1,68 Promille). Gegen den Angeklagten sprachen seine vielen Vorstrafen, die von erheblichen Problemen mit Alkohol, Drogen und Gewalt zeugen. 14 Vorstrafen von Fahren ohne Führerschein über Drogenbesitz bis zu Körperverletzung sind registriert. „Ich hätte fast mit dem Leben bezahlt“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, weshalb er seit dem Überfall keinen Alkohol mehr trinke und auch keine anderen Drogen mehr nehme. Das überzeugte den Richter von einer positiven Zukunftsperspektive für den Angeklagten. Und deshalb setzte der Richter die Strafe trotz der vielen Vorstrafen zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage legte der Richter fest, dass der Verurteilte sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen habe. Zweimal im Monat hat er Beratungsgespräche der Suchttherapie wahrzunehmen. „Die Gespräche sind eine Hilfe für Sie“, wandte sich der Richter an den Angeklagten, der seit dem Tod eines seiner Kinder begonnen hatte, zu trinken und andere Drogen wie Kokain und Amphetamine zu nehmen. „Wenn sie wieder beginnen, Alkohol zu trinken oder andere Drogen zu nehmen und eine Straftat begehen, bezahlen sie, wenn nicht mit dem Leben, so doch in jedem Falle mit ihrer Freiheit“, gab der Richter dem Verurteilten mit auf den Weg. |rko

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