Ludwigshafen Bewährungsstrafe für 34-Jährigen

Die Anklage vor dem Amtsgericht Ludwigshafen lautete auf Straßenverkehrsgefährdung, Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein. Als die Polizei einen jungen Autofahrer kontrollieren wollte, raste der mit hoher Geschwindigkeit davon, verlor kurz darauf die Gewalt über sein Fahrzeug und kam von der Straße ab. Nur knapp entgingen zwei Fußgänger mit Kleinkind einem schweren Unfall. Das Urteil: sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Laut Anklageschrift war der 34-jährige Ludwigshafener mit seinem Renault Twingo am 17. Januar in der Bayreuther Straße (West) unterwegs, obwohl sein Fahrzeug weder versichert noch angemeldet war. Das vorhandene Kennzeichen hatte der Mann von einem alten Wohnmobil abgeschraubt, die nötigen Zulassungs- und Tüv-Plaketten von einem anderen Fahrzeug gestohlen. Er selbst war auch nicht im Besitz eines Führerscheins. Er habe Panik bekommen, als er die Polizei gesehen habe, erklärte der 34-Jährige gestern in der Verhandlung des Amtsgerichts, wo er die ihm zur Last gelegten Vorwürfe gleich zu Beginn einräumte. Um sich der Polizeikontrolle zu entziehen, trat er heftig aufs Gas. Wie der Staatsanwalt sagte, kam er dabei auf 100 Stundenkilometer und verlor beim Abbiegen in die Brunhildenstraße die Kontrolle über das Fahrzeug. Auf dem Gehweg waren in diesem Moment eine ältere Dame mit Enkelkind und Lebenspartner unterwegs. „Das Auto kam über die Grünanlage und Verkehrsinsel direkt auf uns zu, vorher hat es geknallt als die Reifen beim Aufprall auf den Bordstein geplatzt sind“, erzählt die Frau. Das Enkelkind sei ein paar Meter von ihr entfernt gewesen. Ihr 65-jähriger Begleiter habe das Kind geistesgegenwärtig an sich gerissen und es noch geschafft auszuweichen. Das Auto habe sie nur um Haaresbreite verfehlt, schildert sie das dramatische Ereignis. „Sie hätten uns beinahe auf dem Gewissen“, hielt der 65-Jährige dem Angeklagten vor. „Ich kriege noch immer Angstzustände, wenn ich an der Stelle vorbeikomme“, sagte die Frau unter Tränen. „Es tut mir echt leid, ich habe das damals nicht realisiert“, entschuldigte sich der Angeklagte. Wie aus seinen Aussagen hervorging, hatte der gelernte Gärtner über Jahre hinweg offenbar immer mehr die Kontrolle über sein Leben verloren. Nach dem Tod der Eltern als familiäre Bezugspersonen kamen finanzielle Probleme und Drogen hinzu. Inzwischen arbeite er wieder als Gärtner und habe eine feste Beziehung aufgebaut, betonte der Rechtsbeistand des 34-Jährigen, dass dieser jetzt auf gutem Weg sei, „die Kurve zu bekommen“. Wie der Staatsanwalt ausführte, schlagen negativ insgesamt acht Vorstrafen zu Buche, die sich über Jahre hinweg angesammelt haben. Neben Sachbeschädigung, Körperverletzung und Drogenbesitz war darunter schon mehrmals das Fahren ohne Führerschein. In seinem Urteil folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf sechs Monate Haft. Wegen der positiven Sozialprognose wurde die Strafe zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 1000 Euro für die Kindernothilfe. Der 34-Jährige nahm das Urteil an. |büg

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