Ludwigshafen Falsch geparkt, ausfällig geworden
Gegen eine Ausgleichszahlung von 200 Euro ist gestern am Amtsgericht Ludwigshafen das Verfahren gegen einen 42-jährigen Mannheimer eingestellt worden. Er räumte ein, im Juli 2016 den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes an der BG Klinik beleidigt zu haben.
Die verbale Auseinandersetzung des 42-jährigen Mannheimers mit seinem 29-jährigen Gegenüber stand außer Zweifel. Der Mannheimer hatte eingeräumt, dass er mit seinem Motorrad vor der BG Klinik geparkt hatte und der jüngere Mann ihn auf ein bestehendes Parkverbot hingewiesen habe. Ab diesem Zeitpunkt gingen die Schilderungen jedoch bereits auseinander. So gab der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes an, dass der Zurechtgewiesene sofort damit begonnen habe, ihn zu beleidigen, während der Mannheimer angab, dass der Sicherheitsbedienstete ihn in rüdem Ton aufgefordert habe, das Feld zu räumen. „Daraufhin bin ich ausfällig geworden.“ Dass der 115 Kilogramm schwere Mann mit seinem 220 Kilogramm schweren Motorrad beim Wegfahren zudem über den Fuß des Sicherheitspostens gefahren sei, wie zunächst angeklagt, war beim Prozess nicht mehr zu beweisen. Zum einen trug der 29-Jährige die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe und hatte gestern ausgesagt, „dass ich meinen Fuß gerade noch weggezogen habe und er mich deshalb nur gestreift hat“. Als er den Vorfall am Tag danach bei der Polizei schilderte, hatte er es jedoch versäumt, Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen. „Deshalb können wir ihn dafür auch nicht verurteilen“, erklärte Richter Andreas Tangl bei der gestrigen Verhandlung. Ohnehin hatte sich die Situation nur ergeben, weil der Sicherheitsmitarbeiter nach dem mündlichen Streit noch einmal vor das Motorrad des wegfahrbereiten Mannes getreten war. Warum er das gemacht hatte, konnte er gestern auf Nachfrage des Richters nicht schlüssig erklären. „Ich wollte meinen Job richtig machen. Schließlich waren da eine Menge Leute, die uns zugesehen haben. Da wollte ich ihn nicht so einfach davonkommen lassen“, versuchte er sein Verhalten zu erklären. „Wenn er einfach weggefahren wäre, dann wäre die Sache erledigt gewesen, und wir würden heute nicht hier sitzen“, hielt der Richter dem entgegen. Zwei Versöhnungsversuche, einer noch direkt am Tag des Vorfalls und ein weiterer im Zusammenhang des Täter-Opfer-Ausgleichs, brachten ebenfalls keine Einigung, weil sich der Sicherheitsbedienstete vom Angeklagten und dessen Freundeskreis unter Druck gesetzt fühlte. Mit großem Widerwillen nahm er schließlich 200 Euro Schmerzensgeld vom Angeklagten für die erlittenen Beleidigungen an. Richter und Staatsanwaltschaft sahen diese Summe als angemessen an und stellten das Verfahren direkt ein, nachdem der 42-Jährige die Geldbuße noch im Gerichtsgebäude entrichtet hatte.