Ludwigshafen Hochstraße Nord: Baurecht für Umbau

Knapp zwei Kilometer lang ist die Hochstraße Nord.
Knapp zwei Kilometer lang ist die Hochstraße Nord.

Für den Abriss der Hochstraße Nord und den Bau der neuen Helmut-Kohl-Allee liegt nun Baurecht vor. Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mitteilt, wurde ein sogenannter Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Infrastruktur-Bauprojekte. In dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren werden unter anderem die verschiedenen Interessen der Kommune, des Naturschutzes oder von Anwohnern bewertet. Ziel des Verwaltungsverfahrens ist eine ausgewogene Planung. Der letzte Schritt ist die Entscheidung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.

Damit hat das Nord-Bauprojekt in Ludwigshafen eine wichtige Hürde genommen: Der Beschluss umfasst die Anbindung der geplanten neuen Helmut Kohl-Allee an das bestehende städtische Straßennetz. Mit enthalten sind auch die Änderungen der Straßenbahn-Anlagen der Linien 6 und 7/ 8, erläutert die Planfeststellungsbehörde des LBM. Der knapp zwei Kilometer lange Umbau der Hochstraße Nord (B 44) beginnt im Westen mit dem Anschluss an die A 650, führt über das Gelände der Deutschen Bahn und schließt im Osten mit einer neuen Zufahrt auf die Kurt-Schumacher-Brücke ab.

Einige Neubauten

Mehrere neue Bauwerke sind geplant: eine Brücke (Westbrücke) mit zwei getrennten Bauteilen über die Bahngleise sowie die Auffahrtrampen zur Schumacher-Brücke mit Überbrückung der Rheinuferstraße. Dazwischen liegt der Mittelteil mit der 860 Meter langen ebenerdigen Stadtstraße, die mit den existierenden Knotenpunkten Lorient-Pasadenaallee, Heinigstraße und Bürgermeister-Grünzweig-Straße verbunden wird. Der Verkehr wird dort mit Ampeln gesteuert. Der Abriss der Hochstraße soll 2026 am Brückenkopf der Rheinbrücke beginnen. Die bis zu achtspurige Kohl-Allee soll bis Ende 2030 für den Verkehr freigegeben werden. Die Kosten für Abriss und Neubau wurden 2022 auf 585 Millionen Euro geschätzt.

Die über 40 Jahre alte Hochstraße weise gravierende Brückenschäden auf. Die Umgestaltung sei aus Gründen der Sicherheit und für den Verkehrsfluss geboten. „Bei nicht zeitgerechter Umsetzung der Ausbaumaßnahme würde die Sperrung dieser wichtigen Hochstraßenverbindung drohen“, so der LBM. Der jetzt erlassene Beschluss wird mit den Planunterlagen in Kürze veröffentlicht. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten keine aufschiebende Wirkung, betont der LBM. Sofern innerhalb der Rechtsbehelfsfristen keine Klagen erhoben würden, erlange der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft.

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