Ludwigshafen Jugendstrafe für Mitläufer

Zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung hat die Jugendkammer am Amtsgericht Ludwigshafen gestern einen 19-Jährigen verurteilt. Gemeinsam mit zwei Altersgenossen hatte er im März einen heute 21-Jährigen überfallen und ihm das Handy geraubt. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bestätigte sich nicht.

„Es war ein Raub in Mittäterschaft, aber sein Tatanteil war wohl nicht so gravierend“, hatte Verteidigerin Gabriele Haas in ihrem Plädoyer ausgeführt. Die Kammer hatte einen zweiten der ursprünglich drei Angeklagten Anfang Oktober zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt (wir berichteten). Dieser hatte das zufällige Opfer in den Abendstunden des 3. März in der Saarlandstraße die kleine Böschung hinuntergeschubst und unten auf den jungen Mann eingeschlagen und eingetreten, bis dieser sich von seinem Handy trennte. Das Mobiltelefon drückte er schließlich dem Ludwigshafener in die Hand, der sich gestern vor Gericht verantworten musste. Der 19-Jährige ist angeblich der Auslöser für die Tat gewesen, weil er seinen Freunden erzählt hat, dass er sich gerade ohne Mobiltelefon durchs Leben schlagen müsse. „Dann nehmen wir eben das von dem dahinten“, hatte der Mann damals spontan beschlossen, der am 5. Oktober verurteilt worden ist. Der 19-Jährige konnte sich für diese Idee offenbar erwärmen. Dafür spricht, dass er versucht haben soll, das Opfer zum Stolpern zu bringen. An den späteren Körperverletzungen hat er sich wohl nicht beteiligt. Zumindest ergab die Beweisaufnahme kein eindeutiges Bild, so dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf wieder fallen ließ. „Er ist ein junger Mann, der manchmal nicht nachdenkt.“ So beschrieb die Verteidigung den jungen Mann – als Menschen von erheblicher Unreife, aber eher Mitläufer als Auslöser. So sei es auch in diesem Fall gewesen. Er habe noch rechtzeitig die Bremse gezogen und sich nicht zu einer Körperverletzung hinreißen lassen, wie der Verteidiger weiter ausführte. „Als die anderen beiden ihn den Abhang runtergeworfen haben, habe ich nichts mehr gemacht. Ich habe es nur Klatschen gehört“, hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Sein Kumpan sei dann mit dem Handy nach oben gekommen. „Ich habe es genommen, ausgemacht, dann sind wir abgehauen“, schilderte er seine Erinnerungen. Weil ihn aber angeblich ein schlechtes Gewissen geplagte hat, hatte er sich kurz nach der Tat der Polizei gestellt. Auch das wurde ihm im gestrigen Urteil positiv ausgelegt. Negativ ins Gewicht fiel hingegen, dass er seit 2012 für mehrere Delikte wie Sachbeschädigung und Körperverletzung vor Gericht stand. Die Richter erkannten daher eine schädliche Neigung bei dem jungen Mann und ordneten einen Begleiter und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. |env

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