Ludwigshafen Pferd fast verhungert

Wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz hat sich eine 33-Jährige aus Schwegenheim vor dem m Amtsgericht Ludwigshafen verantworten müssen. Laut Anklage soll sie die Pflege zweier Pferde in Neuhofen vernachlässigt haben. Die Frau muss eine Geldstrafe zahlen.

Wie die Anklagevertreterin sagte, wird der Frau vorgeworfen, sich im Jahr 2016 zu wenig um die Pflege ihrer beiden Pferde auf einer Koppel in Neuhofen gekümmert zu haben, wodurch diese erhebliche Schmerzen leiden mussten. Eines der Pferde magerte dabei stark ab und verhungerte beinahe. Dringend notwendige Zahn, Augen- und Fußbehandlungen seien unterblieben. Dazu sollen beide Pferde infolge schlechter Haltung und Pflege unter ausgebrochenen Hufrändern und schmerzhafter Strahlfäule gelitten haben. „Die Pferde waren nicht in gutem Zustand, das ist klar“, räumte die Angeklagte zu Beginn der Verhandlung ohne Umschweife ein. Sie besitze den Wallach seit sechs, den Hengst seit vier Jahren, sagte die Frau. Sie sei aber im vergangenen Jahr mit ihrem ersten Kind schwanger gewesen und habe sich weniger als sonst um die Tiere kümmern können. Nach der Schwangerschaft sei sie erst einmal 14 Tage in Urlaub gefahren, sagte die 33-Jährige, die in Schwegenheim wohnt. Zwei befreundete Frauen sollten in dieser Zeit die Pflege der Tiere übernehmen. „Beide hatten Erfahrung mit Pferden, waren oft bei mir dabei und wussten Bescheid, was zu tun war“, versicherte die 33-Jährige. So richtig gut geklappt hat das offenbar nicht, wie das Gericht aufgrund der Beweismittel feststellte. Eine Tierärztin habe ihr vorher gesagt, dass ihre Pferde durch die Probleme an den Zehen keine Schmerzen hätten. Daher habe sie die Behandlung an den Hufen im Winter durchführen lassen wollen. Ein Auge des Wallachs sei dagegen schon 2014 tierärztlich behandelt worden und habe seitdem kein Problem mehr gemacht, bezog sie zu den Vorwürfen Stellung. Dass der Wallach ein Zahnproblem hat und nur einseitig kaut, habe sie bemerkt. „Er hat aber gefressen. Als ich in Urlaub bin, habe ich nicht gedacht, dass das mit den Zähnen so schnell so schlimm wird“, sagte sie. „Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war“, gab sie jedoch zu. Wegen des Geständnisses verzichtete das Gericht auf weitere Zeugenaussagen. Auch die Anklagevertreterin hielt am Ende nur noch den Vorwurf der unterlassenen Zahnbehandlung aufrecht. Als positiv vermerkte das Gericht das Geständnis und die gezeigte Reue. Da die Frau bereits wieder schwanger ist, sich derzeit in Mutterschutz befindet und zudem nahezu mittellos ist, fand das Gericht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro für angemessen. Dazu kommen die Verfahrenskosten. Gegen die Pferdebesitzerin wurde bereits ein Tierhalteverbot verhängt. Beide Pferde sind derzeit in Pflege untergebracht.

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