Ludwigshafen Raub: 35-jähriger Mann verurteilt
Dass eine DNA-Analyse noch nach Jahren auch die Aufklärung kleinerer Straftaten möglich macht, musste ein 35-Jähriger aus Ludwigshafen erfahren. Vor fünf Jahren hatte er einer 80-Jährigen die Tasche aus der Hand gerissen, wobei diese stürzte. Gestern ist der Mann verurteilt worden: zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Am 28. Dezember 2012 wollte die 80-Jährige in der Schulstraße (Mitte) zum Auto gehen, als der Beschuldigte sich näherte und ihr die Einkaufstasche aus der Hand riss, hieß es gestern bei der Verhandlung vorm Amtsgericht Ludwigshafen. Da die Frau nicht gleich los ließ, sei sie hingefallen und habe sich eine Prellung am Knie zugezogen, auch zwei Finger wurden verletzt, beschreibt der Staatsanwalt die Tat. Der Täter rannte anschließend weg. Aus der Geldbörse nahm er 55 Euro Bargeld. Tasche und Geldbörse ließ er dann auf der Toilette eines nahegelegenen Cafés zurück. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht ließ der Mann über seine Verteidigerin mitteilen, dass er die Tat einräume und die Verletzung der Frau bedauere. „Es tut mir von Herzen leid“, sagt der 35-Jährige. Er sei damals drogensüchtig und arbeitslos gewesen. Inzwischen sei er drogenfrei und habe eine feste Arbeitsstelle, betonte seine Anwältin. Einen aktuellen ärztlichen Drogentest als Beweis habe er auch dabei. Wie die Richterin erläuterte, habe der Täter vor fünf Jahren auf der Flucht seine Mütze verloren. Daran hätten sich Haare befunden, durch die das DNA-Profil des Mannes ermittelt werden konnte. Ein Abgleich der Datenbank erbrachte den Treffer. So kam es zur späten Aufklärung. Der Mann hat seit dem Jahr 2011 eine Reihe weiterer Straftaten begangen, las die Richterin aus den Akten vor. Wegen der hoffnungsvollen Zukunftsperspektive wurde die Strafe diesmal zur Bewährung ausgesetzt. Von einer Geldstrafe sah das Gericht ab. Der 35-Jährige und seine Familie müssen ohnehin noch einige Tausend Euro Geldstrafe aus früheren Verurteilungen abbezahlen. Dazu kommen die Kosten des neuen Verfahrens.