Ludwigshafen Sekundenschlaf führt zu Unfall
Drei Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von 875 Euro hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Dienstag gegen einen jungen Mann verhängt, der einen Auffahrunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht hatte. Der Angeklagte nahm zum Urteil keine Stellung und will mit seinem Verteidiger darüber beraten, ob er die Strafe akzeptiert oder weitere Rechtsmittel einlegt.
Es war am 30. April 2017 als der 25-jährige Mannheimer vor einer Ampel in der Saarlandstraße im Ludwigshafener Stadtteil Süd auf ein Auto auffuhr. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von 1000 Euro, die Fahrerin erlitt ein Schleudertrauma und klagte nach dem Unfall über starke Kopfschmerzen. Bei seiner Vernehmung durch die Polizei gab der Unfallverursacher an, aufgrund von Übermüdung – er habe 18 bis 19 Stunden nicht geschlafen – in einen Sekundenschlaf gefallen zu sein und deshalb aufgefahren zu sein. An dieser Aussage setzte der Richter an und belehrte den 25-Jährigen, dass auch kurzzeitiges Aussetzen der Fahrtüchtigkeit ein körperlicher Mangel sei, der das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gestatte. So ein Sekundenschlaf kündige sich schon vorher an, man merke, dass man übermüdet sei. Dann trotzdem zu fahren und auch noch einen Unfall mit Sach- und Personenschaden zu verursachen, das müsse geahndet werden, meinte der Richter. Der Angeklagte wollte sich in der Verhandlung nicht zur Sache äußern. Ein Strafbefehl gegen den 25-Jährigen hatte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 1250 Euro) und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug vorgesehen. Dagegen hat der Mann Einspruch eingelegt, der nun vor Gericht verhandelt wurde. „Die Zeit hat für sie gearbeitet“, sagte der Richter zu dem Mannheimer. Da keine weiteren Einträge gegen ihn vorlägen, könne man diesen Vorfall als einmaligen Ausrutscher werten und das Strafmaß mildern. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an. Zeugen mussten keine gehört werden, auch das Unfallopfer war nicht anwesend. Der Verteidiger plädierte für einen milden Richterspruch. Im Urteil gegen den Bürokaufmann wurde dann die Höhe des Tagessatzes auf 35 Euro reduziert, anstatt des Führerscheinentzugs wurde nun ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Anwalt wollen binnen einer Woche dazu Stellung nehmen.