Ludwigshafen Tagespflege: Kinderschutzbund begrüßt Neuerung

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„Seit Jahren setzen wir uns vehement dafür ein, dass sich Tagesmütter/-väter zusammenschließen dürfen, um in gemeinsamen Räumen Kinder betreuen zu können. Endlich ist dies jetzt auch bei uns möglich“, freut sich Marion Schneid als Vorsitzende des Kinderschutzbunds. Das sei eine wichtige Entwicklung und eine Chance. Zwei Tagespflegepersonen dürfen demnach mit jeweils maximal fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern in kindgerechten Räumen betreuen. Konkret heiße das, dass geeignete Räume angemietet werden dürften und dass bis zu zehn Kindern gemeinsam betreut werden dürfen. „Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Gerade für jüngste Kinder ist die familiennahe Betreuung oft die bessere Wahl. Wir hoffen, durch die Möglichkeit des Zusammenschlusses weitere Betreuungsplätze schaffen zu können und die Bedingungen für die Tagespflegepersonen weiter verbessern zu können“,bilanziert Schneid.

Was sich geändert hat

Zum Hintergrund: In den Nachbarbundesländern ist ein Zusammenschluss von zwei bis drei Tagespflegepersonen schon lange in der Umsetzung und läuft sehr erfolgreich. Jetzt hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mitgeteilt, dass in Rheinland-Pfalz künftig ein Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen mit jeweils maximal fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern in kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen möglich ist. Die bisherige notwendige Anbindung an ein Arbeitsverhältnis oder an eine Tätigkeit bei einem Unternehmen in dessen kindergerechten Räumen ist mithin nicht mehr Voraussetzung. Jede Tagespflegeperson bedarf einer Erlaubnis nach Paragraf 43 des achten Sozialgesetzbuchs (Knder- und Jugendhilfe). Die vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson muss gewährleistet sein.

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