Neustadt Abschiebung auch nach Norwegen

Die Anzahl der Abschiebungen in Neustadt ist im vergangenen Jahr gesunken (von 13 auf neun), wird aber dieses Jahr voraussichtlich wieder höher liegen. Bis diese Woche wurden acht abgelehnte Asylbewerber abgeschoben – zuletzt im Mai.

Darüber informierte auf Anfrage Petra Neufing, die Leiterin der Abteilung Ausländerbehörde und Bürgerbüro bei der Stadtverwaltung. Allerdings komme dazu eine etwa gleich hohe Anzahl gescheiterter Abschiebungen – etwa weil der Asylbewerber nicht angetroffen wurde. Wenn klar sei, dass er untergetaucht sei, werde er zur Festnahme ausgeschrieben, so Neufing. Abgeschoben wurde, nach der Dublin-Verordnung, teilweise auch in andere europäische Länder, beispielsweise Norwegen oder Italien. Mit dem Dublin-Abkommen ist geregelt, dass für Asylanträge jeweils das Land zuständig ist, in dem der Flüchtling zuerst registriert wird. Die Abschiebungen bedeuteten für die Behörde einen hohen Arbeitsaufwand, betont Neufing. „Wir treffen die gesamten Vorbereitungen, kümmern uns also um das Flugticket, kontaktieren die örtliche Polizei und die Bundespolizei für den Transport sowie gegebenenfalls eine ärztliche Begleitung oder Sicherheitskräfte für die Reise.“ 54 Menschen sind laut Neufing in Neustadt derzeit ausreisepflichtig. Bis sie tatsächlich ausreisen, erhalten sie den Status der Duldung. Verzögerungen könne es geben, wenn die Identität nicht eindeutig geklärt sei oder ein Reisepass besorgt werden müsse. Auch Krankheit kann ein Ausreise-Hindernis sein. Ein weiterer Grund: In bestimmte Länder wird zurzeit, zumindest aus Rheinland-Pfalz, im Regelfall nicht abgeschoben, zum Beispiel nach Afghanistan oder Somalia. Doch andere Länder handhaben das anders. Norwegen beispielsweise, wohin nach dem Dublin-Abkommen Flüchtlinge abgeschoben werden, schickt seinerseits Menschen nach Afghanistan oder Somalia zurück. Die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ist im Vergleich zu 2016 deutlich zurückgegangen: von 64 auf 15 (2017) beziehungsweise 17 (Januar bis Mai 2018). Laut Neufing hängt das damit zusammen, dass inzwischen nur noch wenige Menschen aus Balkanländern wie Albanien, Serbien oder dem Kosovo als Asylbewerber nach Deutschland kommen. Auf Anerkennung als Flüchtling haben sie kaum eine Chance. Inzwischen gibt es allerdings mit der sogenannten Westbalkanregelung eine Möglichkeit für sie, mit einem Visum Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten. Zum Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz sagte Neufing, dass noch nicht klar sei, wie die im Koalitionsvertrag getroffene Regelung umgesetzt werde. Bis Ende Juli ist der Familienzuzug ausgesetzt. Ab August sollen neue Regeln für den Familiennachzug gelten, der Nachzug soll auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt sein.

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