Maikammer Buch über Bürgermeister-Rechnungen

Finger weg von fremden Trauben, das galt schon 1572.
Finger weg von fremden Trauben, das galt schon 1572.

Der ersten Band der Reihe der „Bürgermeister-Rechnungen Maikammer mit Alsterweiler“ liegt vor und wird am 6. Oktober vorgestellt.

„Inname gelt in der gemeynn zu Meynkhamer … anno 72 jar“ (Einnahmen Geld in der Gemeinde Maikammer … 1572) lautet im Original der Titel eines mehr als 450 Jahre alten und von der Zeit gezeichneten Büchleins, das im Landesarchiv Speyer verwahrt wird und die älteste noch vorhandene Einnahmenaufstellung für Maikammer mit Alsterweiler ist. Übertragen wurde es jetzt von Matthias C. S. Dreyer vom „Club Sellemols“ (Historienfreunde Maikammer-Alsterweiler).

Erstellt hat das Buch damals der Dorfmeister (erst ab dem Jahre 1650 kam dafür stattdessen die Bezeichnung Bürgermeister auf) Hans Obendruff der Ältere. Aufgelistet hat er alle Einnahmen der Gemeinden. Dazu zählten Gelder aus der Verleihung des Bürgerrechts in Höhe von zwei Gulden pro Kopf (was acht Männer zahlten), dem Verkauf von zwei Karren („Kerch“) Wolle von – wahrscheinlich – gemeindeeigenen Schafen für einen halben Groschen und vom Verkauf von „gemeinen Obst“, was sieben Groschen einbrachte.

Strafgebühren für kleinere Vergehen

Den Hauptteil nahm aber die Verrechnung der sogenannten „Einungen“ ein. Dabei handelte es sich um Strafgebühren für kleinere Vergehen im Ort, die die Gemeinde selbst behandeln konnte. Für solche Fälle musste keine höhere Gerichtsbarkeit angerufen werden.

„Der Knecht des Hans Müller hat im Garten von Friedrichs Witwe Trauben gegessen. Die Strafe belief sich auf 9 Pfennige“, ist in dem Werk von 1572 verzeichnet. Die Schweine von Johannes Pressler wurden am Nussbaum von „Hertels Frau“ (der Mann war wohl schon verstorben) gefunden, was mit drei Schilling Strafe geahndet wurde. Ein weiterer Fall betraf Matthes Deutsch, dessen zwei Knechte „Nüsse abgeworfen“ hatten: Ein Schilling und sechs Pfennige.

Kühe, Kälber, Pferde, Ziegen, Hühner und Hunde trieben sich – mitunter auch nachts – auf fremden Grundstücken wie Wiesen, Weinbergen, Korn- oder Saatfeldern herum, wofür die Gemeinde ebenfalls Strafgelder eintrieb.

Weinsweiler erwähnt

Im Buch sind nicht nur zahlreiche Familiennamen aus Maikammer und Alsterweiler zu finden. Genannt wird auch Weinsweiler, eine im Jahr 957 urkundlich erwähnte Ortschaft, die zwischen Maikammer und Edenkoben lag. Vor ein paar Jahrhunderten wurde sie aufgegeben und zur Wüstung.

Mit dem ersten Band beginnt eine Reihe der „Bürgermeister-Rechnungen Maikammer mit Alsterweiler“. Der von Dreyer übertragene Band 1 ist im Selbstverlag erschienen. Er hat 76 Seiten und kann zu einem Preis von 15,40 Euro in Buchhandlungen oder direkt bei tredition.de bestellt werden. Der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll das Buch am Sonntag, 6. Oktober, um 15 Uhr in der Totenkopfhütte der Pfälzerwaldverein-Ortsgruppe Maikammer-Alsterweiler. Als Nächstes steht für 2024/25 das Buch mit den Bürgermeisterrechnungen von 1576 an.

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