Neustadt Drei Cent wollen und 20 Euro zahlen

VincentThenhart
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Vincent Thenhart (25), einst Schüler des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, mischte 2013 kräftig als Kandidat der Piratenpartei für die Bundestagswahl die Neustadter Politik auf. Fünf Jahre danach, längst in München lebend, hat er noch nicht genug davon und wollte von der Stadt drei Cent Verzugszinsen einklagen. Das ging dem Verwaltungsgericht dann doch zu weit: „Missbrauch des Gerichts für unnütze und unlautere Zwecke“. So steht es in der Urteilsbegründung, die gestern veröffentlicht wurde. Wir erinnern uns an den Schüler, der vergeblich versuchte, über mehrere Instanzen die Leasingkosten des Dienstwagens von Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer in Erfahrung zu bringen, was am Widerstand von BMW scheiterte. Der Konzern aus München wollte sein Geschäftsgeheimnis gewahrt wissen. Und da waren die kessen Angriffe Thenharts gegen die etablierten Parteien, die dazu führten, dass der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Schindler damit drohte, an keiner Podiumsdiskussion mit dem Spitzenkadidaten der Piraten auf Landesebene teilzunehmen. Schindler kam dann doch zur Diskussion in den Saalbau, Thenhart kam auf 2,6 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Neustadt-Speyer und verabschiedete sich wenig später nach München, unter anderem um eine Ausbildung bei der Deutschen Post zu machen. Aus jener Zeit stammt auch noch die Forderung Thenharts an die Stadt, Portokosten über 2,90 Euro zu übernehmen. Kurz vor dem Einsetzen der Verjährung machte er sie im Dezember 2017 beim Vollstreckungsgericht geltend. Die Stadt überwies nach einem Beschluss des Gerichts auch das Geld, aber aus Unkenntnis über eine neue Bankverbindung erst auf das Konto von Thenharts Mutter. Bis die Überweisung korrigiert war, dauerte es dann bis zum 27. März, ehe die Briefmarkenkosten auf Thenharts Konto verbucht worden waren. Das veranlasste den jungen Mann, weitere drei Cent Verzugszinsen einzufordern, was die Stadt ablehnte. „Es geht dem Gläubiger ersichtlich nicht mehr um das wirtschaftliche Interesse, sondern um das Prinzip des Rechthabens“, heißt es nun in der Urteilsbegründung. Prozessuale Rechte gegen Akte öffentlicher Gewalt dürften nicht missbraucht werden. Das widerspreche dem Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns. Das kostbare und sehr kostspielige Rechtsgut werde damit für unnütze und unlautere Zwecke missbraucht. Statt der drei Cent bekommt der Wahl-Münchener jetzt einen Gebührenbescheid des Gerichtes über 20 Euro zugestellt. Thenhart war gestern nicht zu erreichen.

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