Neustadt Gässelweinkerwe: Hochprozentiger Alkohol verboten

«Meckenheim.» Um Gewaltdelikten und Sachbeschädigungen vorzubeugen, beschließt die Ortsgemeinde Meckenheim seit einigen Jahren regelmäßig für die Gässelweinkerwe eine Gefahrenverordnung. Sie hat damit nach Ansicht von Ortsbürgermeister Heiner Dopp (FWG) gute Erfahrungen gemacht. „Die Vorfälle sind deutlich zurückgegangen“, versicherte er in der jüngsten Ratssitzung. Überwiegend geht es darum, das Mitführen alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 Prozent zu verbieten. Die Verordnung gilt während der Veranstaltung, die in diesem Jahr vom 25. bis 29. Mai stattfindet, und ist auf den Kerwebereich begrenzt. Dazu gehören ein Teilbereich der Hauptstraße, Kirchgasse, Kreuzpfad, Kleppergasse, Brunnengasse und Sandgasse. Neu in die Verordnung aufgenommen wurden in diesem Jahr im nördlichen Randbereich die Straßen Im Kirchgarten und In der Froschau. Der Vollzugsdienst darf in diesem Bereich hochprozentige Getränke einziehen.

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