Neustadt Grundsteuer: 34.551 Erklärungen fehlen noch

Eine zweite Fristverlängerung gibt es laut Finanzverwaltung nicht.
Eine zweite Fristverlängerung gibt es laut Finanzverwaltung nicht.

Es geht auf die Zielgerade: Bis 31. Januar müssen Grundbesitzer ihre Grundsteuererklärungen bei dem für sie zuständigen Finanzamt abgegeben haben.

Im Bereich des Neustadter Finanzamts sind bis Anfang dieser Woche 51.828 Erklärungen eingegangen. Das entspricht laut Amtsleiter Volker Krischer einer Quote von rund 60 Prozent. 34.551 Erklärungen stehen also noch aus. Das Finanzamt Neustadt ist für rund 195.000 Einwohner in Neustadt, Bad Dürkheim, Haßloch sowie den Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Lambrecht und Wachenheim zuständig.

Zur Abgabe verpflichtet sind alle Menschen mit Grundbesitz, wie Krischer noch einmal deutlich macht. Zum Grundbesitz zählen unter anderem unbebaute sowie bebaute Flächen, wie Ein-oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, land- und forstwirtschaftliche Flächen. Auf Basis der zu übermittelnden Feststellungserklärung bewertet das Finanzamt den Grundbesitz neu, stellt einen Grundsteuerwert fest und erfasst einen Messbescheid, der ab 2025 in einen Bescheid nach reformiertem Recht einfließt.

In Papierform die Ausnahme

Grundsätzlich muss die Erklärung online abgegeben werden, wie kostenlos über www.elster.de. Etwas über 90 Prozent der beim Finanzamt Neustadt eingegangenen Erklärungen seien über Elster oder mit einer anderen handelsüblichen Software übermittelt worden, so der Amtsleiter. Nur in Härtefällen könnten auch Papiervordrucke genutzt werden.

Wer bis 31. Januar nichts abgegeben hat, kommt in ein Erinnerungs- und Mahnverfahren der Finanzverwaltung. Erst danach drohen Zwangsgelder oder Verspätungszuschläge.

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