Hassloch / Meckenheim Irritationen beim Roten Kreuz
Es sind Arbeitsverträge, die beim Roten Kreuz Haßloch-Meckenheim Irritationen ausgelöst haben. Konkret geht es darum, dass der Vorsitzende des Ortsvereins, Jürgen Vogt, sich selbst als Geschäftsführer des Ortsvereins eingestellt und auch einen Arbeitsvertrag für seine Ehefrau unterschrieben haben soll. Neben Vogt soll der stellvertretende Vorsitzende Klaus Fuchs die beiden Arbeitsverträge unterschrieben haben. Vogt und Fuchs wollen sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Er sei seit März krankgeschrieben, erklärt Vogt. Fuchs verweist auf Schatzmeister Ralf Trösch, der für Auskünfte gegenüber der Presse zuständig sei.
Dieser erklärte zunächst, dass Arbeitsverträge „kein Thema für die Öffentlichkeit“ seien. Auf mehrfache Nachfragen bestätigte er dann, dass es diese Arbeitsverträge mit den Unterschriften von Jürgen Vogt und Klaus Fuchs gibt. Generell müsse jeder Arbeitsvertrag von zwei Mitgliedern des Vorstands unterschrieben werden. „Die weiteren Mitglieder des Vorstands waren nicht informiert“, sagt Trösch. Als bekannt wurde, dass es die Arbeitsverträge gibt, habe die Tatsache, dass der Vorsitzende einer entgeltlichen Tätigkeit beim Ortsverein nachgeht, Irritationen ausgelöst“, berichtet Trösch. Die Verträge seien „nicht gesetzeswidrig, aber es ist nicht so, wie es sein sollte“, kommentiert der Vereinsschatzmeister. Die Mitglieder würden bei der nächsten Mitgliederversammlung informiert. Vogt und Fuchs würden nicht mehr für den Vorstand kandidieren.
Auf Kreisebene ausgeschlossen
Sven Hoffmann, Präsident des Kreisverbands, macht deutlich, dass es auf Kreisebene ausgeschlossen sei, dass ein Mitglied des Präsidiums gegen Bezahlung für den Kreisverband tätig ist. Das sei in der Satzung des Kreisverbands so geregelt. Es müsse sogar vom Landesverband genehmigt werden, wenn ein Mitglied des Präsidiums – das ist der Vorstand des Kreisverbands – eine Aufwandsentschädigung bekommt.
Solche Regelungen enthält die Satzung des Ortsvereins Haßloch-Meckenheim nicht. Die Ortsvereine und Kreisverbände des Roten Kreuzes hätten zwar alle eine Satzung, die einer Mustersatzung des Deutschen Roten Kreuzes entspricht, erklärt Hoffmann. Der Bundesverband erlasse in gewissen Abständen überarbeitete Mustersatzungen. Die Ortsvereine und Kreisverbände seien aber nicht verpflichtet, diese zu übernehmen. Sie könnten auch weiterhin ältere Versionen beibehalten. Der Kreisverband Bad Dürkheim übernehme jedoch stets die aktuelle Mustersatzung. Nicht so der Ortsverein Haßloch-Meckenheim. Die auf der Homepage des Ortsvereins veröffentlichte Satzung stammt vom November 2006. Zu Arbeitsverträgen des Ortsvereins Haßloch-Meckenheim könne er nichts sagen, so Hoffmann. Die Ortsvereine seien rechtlich komplett eigenständig, der Kreisverband habe kein Weisungsrecht.
Januar-Termin abgesagt
Ausnahme seien Mitgliederversammlungen, hier habe der Kreisverband die Verbandsaufsicht. Das heißt, er müsse darauf achten, dass der Vorstand des Ortsvereins entsprechend der Satzung zu Mitgliederversammlungen einlädt. In der Satzung des Ortsvereins Haßloch-Meckenheim ist festgelegt, dass die „ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich“ stattfinden muss. Die letzte Versammlung war jedoch eine „außerordentliche“ Mitgliederversammlung im Juli 2021. Der Kreisverband habe den Ortsverein bereits vor einiger Zeit aufgefordert, zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, berichtet Hoffmann. Am 27. Januar sollte eine solche stattfinden, wurde jedoch abgesagt, weil in dem vorgesehenen Raum die Heizung nicht funktioniere. Wie Hoffmann berichtet, hat der Kreisverband den Ortsverein kürzlich erneut aufgefordert, eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Eine Reaktion habe es bisher nicht gegeben.
Nach Angaben von Trösch werden noch Gespräche geführt, wer für die Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kandidiert.
Vor der geplanten Mitgliederversammlung im Januar sei kein Abschluss der Kassenprüfung möglich gewesen, bestätigt Thomas Liese-Sauer, einer der beiden Kassenprüfer, auf Anfrage. Er sei bei dem vereinbarten Termin zur Kassenprüfung, in Anwesenheit von Vogt und Trösch, etwa drei bis vier Stunden die Unterlagen durchgegangen. Danach habe er Belege verlangt, um zu prüfen, ob diese mit den Eintragungen übereinstimmen. „Ich habe keinen der geforderten Belege bekommen“, sagt Liese-Sauer. Deshalb habe er die Kassenprüfung abgebrochen. „Das war schlecht vorbereitet. Ich bin nicht glücklich mit der Arbeit meines Schatzmeisters“, sagt Liese-Sauer. Seitdem habe sich bei ihm niemand mehr wegen der Kassenprüfung gemeldet.
Trösch erklärt dazu, dass angesichts der Vielzahl von Belegen nicht alle sofort vorgelegt werden konnten. Sie seien aber nachgereicht worden. „Alle Belege sind da“, betont Trösch. Beate Gabrisch, die ebenfalls Kassenprüferin ist, teilt auf Anfrage mit, sie sei „nicht befugt, Informationen zum Ortsverein an die Presse weiterzugeben“.