Neustadt Kipki-Bürgerförderung angelaufen: So kommen Sie ans Klima-Geld

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich Ökostrom produzieren und die Stromrechnung senken.
Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich Ökostrom produzieren und die Stromrechnung senken.

Seit knapp sechs Wochen können Bürger in Neustadt Fördergelder für Projekte beantragen, die dem Klimaschutz oder -anpassung dienen. Mit der Resonanz nach dem Start sind die Verantwortlichen zufrieden, noch ist aber genug Geld übrig:„Die Bürger können also weiter fleißig Anträge stellen.“

Zum Stichtag 20. Juni sind laut Marcel Schwill, Leiter der städtischen Stabsstelle für Klimaschutz, -anpassung und nachhaltige Entwicklung, genau 132 Anträge auf die Kipki-Bürgerförderung eingegangen. „Viele haben auf den Start des Programms gewartet“, meint Schwill, „die Leute wollen etwas fürs Klima machen.“ Sein Kollege, der Klimaanpassungsmanager Alexander Metternich, ergänzt, dass die Förderung Impulse setze, Maßnahmen anzugehen.

Diese Impulse sind 536.000 Euro stark: So viel Geld ist von den 2,34 Millionen Euro, die Neustadt aus dem Kipki-Topf erhält, für das eigene Förderprogramm für Bürger bereitgestellt worden. 450.000 Euro sind für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie 86.000 Euro für Klimaanpassung vorgesehen. Zusammengenommen wurden Schwill zufolge bereits Förderungen in Höhe von 85.000 Euro beantragt. „Wir müssen schauen, wie viel davon bewilligt wird.“ Es seien aber weiterhin genügend Mittel vorhanden. „Die Bürger können also weiter fleißig Anträge stellen.“

Alles Wichtige in Richtlinie

Wer noch Inspiration sucht, welche Idee für mehr Klimaschutz oder -anpassung zur individuellen Situation passen könnte, wird in der Richtlinie zur Kipki-Bürgerförderung fündig. Dort werden alle förderfähigen Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Heizenergie sparen, erneuerbare Energien, Klimaanpassung und Bonusförderung gelistet, ebenso wie die Förderhöhe sowie die jeweiligen Bedingungen und Nachweise. Zudem finden Interessierte dort weitere Infos zum Ablauf sowie Links zu Infoportalen zum Thema, etwa von der Verbraucherzentrale. Schwill bittet, sich die Richtlinie und die nötigen Unterlagen genau anzuschauen, damit beim Antrag möglichst direkt alles passt.

„Wir haben uns im Vorfeld viel Zeit genommen, um Prozesse zu automatisieren“, erklärt Schwill. Mit dem digitalen Antrag auf die Fördermittel und programmierten Excel-Tabellen, die die Grunddaten aus den Anträgen automatisch einfügen, würden die Abläufe vereinfacht. Der Prüfungsaufwand sei dennoch nicht zu unterschätzen, sagt Werkstudentin Luna Reichel, die Umweltwissenschaften im Master an der Uni Landau studiert und bei der Abwicklung der Kipki-Bürgerförderung mithilft. Da die Ausschüttungsgrenze pro Haushalt bei 3000 Euro liegt, würden einige Bürger mehrere Projekte einreichen. Zudem fehlten in den eingereichten Unterlagen trotz aller Hinweise in den Förderrichtlinien immer wieder Nachweise, Dokumente oder Fotos, sodass die Mitarbeiter die Bürger einzeln kontaktieren müssten. Deshalb seien bisher nur rund 20 der 132 Anträge abgearbeitet. „Wir wollen die Leute bei ihren Maßnahmen unterstützen“, betont Metternich. Anträge, die zunächst nicht den Vorgaben entsprechen, würden meist nachgeschärft und dann bewilligt.

Reservierung möglich

Um an die Bürgerförderung zu kommen, gibt es zwei mögliche Szenarien. Erstens: Die Maßnahme ist bereits umgesetzt, der Bürger hat sie bezahlt und alle Nachweise gesammelt. Dann kann er den Antrag online unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung ausfüllen und mit allen Dokumenten und Fotos hochladen. Zweitens: Die Maßnahme ist noch nicht umgesetzt. Dann ist es möglich, Fördermittel zu reservieren. Dazu reicht dann ein Angebot statt einer Rechnung für den Antrag. Wichtig: Es sind in beiden Fällen Fristen einzuhalten. Förderfähige Projekte wurden ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt. Anträge für Mittel-Reservierungen können bis zum 30. September gestellt werden, das Projekt muss bis 15. November umgesetzt sein. Es ist zudem möglich, über einen Antrag Fördergelder für mehrere Projekte zu erhalten.

Ein förderfähiges Projekt wird bisher besonders oft beantragt: Rund zwei Drittel der Antragsteller wollten laut Schwill mindestens ein Balkonkraftwerk bezuschusst haben. Das sind kleine Solaranlagen mit ein oder zwei Modulen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden und die als einzige der förderfähigen Maßnahmen auch für Mieterinnen und Mieter leicht realisierbar sind. Die Kosten variieren zwischen 500 und 600 Euro (600 Watt) und 700 bis 800 Euro (800 Watt). Dafür winkt der Kipki-Zuschuss von 120 (ein Modul) beziehungsweise 240 Euro (zwei Module).

Dank Sonne sparen

Und so funktioniert's: Die Module fangen Sonnenlicht ein und wandeln es über einen Wechselrichter in Strom um, der direkt in eine Steckdose eingespeist wird und nicht an bestimmte Geräte gekoppelt sind. Der hauseigene Stromzähler läuft dadurch langsamer. Seit Mitte Mai beträgt die Leistungsgrenze für die Einspeisung von Strom über Balkonkraftwerke nach dem Solarpaket I bis zu 800 Watt, außerdem ist nur ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nötig. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden, die Vergütung dafür liegt bei etwa neun bis 13 Cent pro kWh.

Ein 600-Watt-Balkonkraftwerk erzeugt bei optimaler Ausrichtung und sonnenreichem Standort zwischen 500 und 600 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr, 800-Watt-Modelle 700 bis 800 kWh. Zum Vergleich: Ein Haushalt mit einer Person benötigt (ohne Warmwasserbereitung) im Schnitt rund 2500 kWh pro Jahr, zwei Personen rund 3300 kWh und vier Personen rund 4300 kWh.

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