Neustadt Mehr Geld für Dopp

Eine Bedarfsampel wie in der Haßlocher Straße wünscht sich die Meckenheimer FWG-Fraktion auch in der Hauptstraße.
Eine Bedarfsampel wie in der Haßlocher Straße wünscht sich die Meckenheimer FWG-Fraktion auch in der Hauptstraße.

Ab Januar erhält Ortsbürgermeister Heiner Dopp (FWG) eine höhere Aufwandsentschädigung für seinen ehrenamtlichen Einsatz für die Gemeinde Meckenheim. Dem Antrag der Freien Wählergruppe (FWG), die monatliche Vergütung auf 2000 Euro anzuheben, stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit vier Nein-Stimmen mehrheitlich zu. Dopp hat sein Amt nunmehr seit 18 Jahren inne. „Wir finden es angemessen, unserem Bürgermeister für sein Engagement und seinen Einsatz die Aufwandsentschädigung um 20 Prozent anzuheben“, sagte Friedrich Müller (FWG). Die Aufgaben des Bürgermeisters seien in den vergangenen Jahren immer mehr und verantwortungsvoller geworden, so Müller weiter. Dopp habe sich in dieser Zeit vorbildlich für die Gemeinde eingesetzt. Heiner Schwartz (SPD) sah darin keinen Grund, den Betrag anzuheben. Für ihn und seine Fraktion sei die bisherige monatliche Entlohnung mit 1666 Euro völlig ausreichend. Auch für Maria Engelhart (CDU) war eine 20-prozentige Erhöhung zu viel. Zehn Prozent hätten nach ihrem Ermessen ausgereicht. Darauf entgegnete Müller, dass frühere SPD-Bürgermeister entweder sofort oder recht zeitnah nach ihrem Amtsantritt eine solche Erhöhung zugestanden worden sei. Die Aufwandsentschädigung falle in Rheinland-Pfalz gegenüber anderen Bundesländern relativ gering aus, gab Verbandsbürgermeister Peter Lubenau zu bedenken. Durch die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) sei eine Erhöhung der monatlichen Vergütung bis zu 20 Prozent geregelt. Die Voraussetzungen seien zudem erfüllt: Die Höhe der Einwohnerzahl passe und der Ortsbeigeordnete habe keinen ihm übertragenen Geschäftsbereich. Die Hauptsatzung der Gemeinde werde entsprechend angepasst. Die Satzung zur Höhe des Ablösebetrages für Kraftfahrzeug-Stellplätze der Gemeinde wurde letztmals im Jahr 2001 neu kalkuliert. Der Betrag wurde damals pro Stellplatz zunächst auf 8000 DM und ab 2002 auf 4000 Euro festgesetzt. Aufgrund laufender Kostensteigerungen und Bodenwerterhöhungen müsse der Stellplatzablösebetrag angepasst werden. Dazu würden die aktuellen durchschnittlichen Herstellungskosten für gepflasterte Parkflächen berücksichtigt. Die Berechnung der Verwaltung habe einen Betrag von 125 Euro pro Quadratmeter ergeben. Die Bodenwerte im Ortskern seien auch in Meckenheim deutlich gestiegen und lägen zurzeit bei rund 220 Euro pro Quadratmeter. Für einen Stellplatz werde eine Fläche von 25 Quadratmetern angesetzt. Die Gesamtkosten ergäben damit 9175 Euro pro Parkplatz. Der Ablösebetrag der Stellplatzverpflichtung betrage maximal 60 Prozent der Gesamtkosten. Dadurch erhöhe sich dieser auf 5.500 Euro pro Stellplatz. Der Gemeinderat Meckenheim beschloss die angepasste Stellplatzablösesatzung einstimmig. Die CDU-Fraktion forderte in ihrem Antrag die Erneuerung der Lichterkette im alten Ortskern. Diese sei bereits über 30 Jahre alt und energetisch nicht mehr zeitgemäß, so Birgit Groß (CDU). Die Glühbirnen sollten bis zum Gemeindejubiläum durch LED-Lampen ersetzt werden. Zudem gebe es im gesamten Ortsbereich eine Vielzahl an unterschiedlichen Straßenlampen und Leuchtmitteln. Auch hier solle eine einheitliche energiesparende Lösung gefunden werden. Die Lichterkette sei immer wieder stückweise erneuert worden, so Ortsbürgermeister Heiner Dopp. Die Umrüstung der rund 400 15-Watt-Glühbirnen auf LED-Technik solle der Gemeinde neu angeboten werden. Ein Angebot für die Kompletterneuerung mit neuen Leuchtmitteln und Bespannung habe vor Jahren bei 50.000 Euro gelegen. Für zwei Einsätze im Jahr, zur Gässelweinkerwe und zum Weihnachtsmarkt, müsse die Rentabilität einer solchen Anschaffungssumme überdacht werden, so Dopp. Der tägliche Energieverbrauch der Lichterkette liege zurzeit bei 54 Euro. Für die Neuanschaffung der Beleuchtung sei die Gemeinde zuständig. Sie könne nicht über das E-Werk finanziert werden. Zur weiteren Vorgehensweise sollten zunächst aktuelle Kostenberechnungen für die Lichterkette sowie die Straßenbeleuchtung aufgestellt und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Damit Schulkinder die stark befahrene Hauptstraße gefahrlos überqueren können, will die FWG in ihrem Antrag eine Bedarfsampel auf der Höhe des Durchgangswegs zum Graben-stätter Weg. Die neue Abkürzung werde von vielen Schulkindern bevorzugt, erklärte Friedrich Müller. Die Steingasse würde dagegen als Schulweg kaum noch genutzt. Die Gemeinde habe zudem mit der Bedarfsampel an der Haßlocher Straße gute Erfahrungen gemacht. Deshalb solle zur Sicherheit der Schulkinder und älterer Erwachsener auch in der Hauptstraße eine solche Ampel aufgestellt werden. Auch die Besucher der Gemeindebücherei würden davon profitieren, gab Birgit Groß zu bedenken. Mehr Sicherheit für die Schulkinder sei immer lobenswert, pflichtete auch Heiner Schwartz (SPD) bei, jedoch müsse erst der Bedarf erfasst werden. Dem stimmte auch Ortsbürgermeister Heiner Dopp zu: „Bevor die Gemeinde Geld hierfür in die Hand nimmt, brauchen wir genaue Zahlen.“ Außerdem müsse das auch mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abgestimmt werden. Für die Bedarfsermittlung solle zu den Schulkernzeiten eine Zählung in Auftrag gegeben werden. Der Gemeinderat werde sich danach erneut mit dem Thema befassen.

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