Lambrecht Wiederkehrende Beiträge: Satzung geändert

Bei der Finanzierung von Straßenprojekten werden Abrechnungseinheiten gebildet.
Bei der Finanzierung von Straßenprojekten werden Abrechnungseinheiten gebildet.

Bereits 2017 hatten die Mitglieder des Lambrechter Stadtrats beschlossen, dass die Erneuerung von Straßen und Verkehrsanlagen durch wiederkehrende Ausbaubeiträge bezahlt werden soll. Dabei müssen sich alle Grundstücksbesitzer einer sogenannten Abrechnungseinheit an den Kosten beteiligen. In der Satzung war eine Abrechnungseinheit gebildet worden und aus dieser die Annexe Iptestal sowie Teile der Bahnhof- und der Hauptstraße herausgenommen worden. Da sich inzwischen die Rechtslage geändert hat, wurde in einer Sitzung des Stadtrats die Satzung geändert. Mit Ausnahme von Iptestal ist nun ganz Lambrecht eine Abrechnungseinheit und Iptestal bildet eine eigene Abrechnungseinheit. Die Änderung wurde einstimmig beschlossen. Ebenso einstimmig wurde entschieden, dass die noch bestehende Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen bei der Erneuerung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen aufgehoben wird. Einmalbeiträge sind in Rheinland-Pfalz nicht mehr zulässig.

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