Neustadt Zeugen belasten den Angeklagten in Drogen- und Falschgeldprozess

Die Vorwürfe gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler aus Neustadt haben sich am zweiten Verhandlungstag erhärtet. Im Prozess gegen den 68-Jährigen wurden weitere Zeugen vernommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, in 484 Fällen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben (wir berichteten). In seinem Garten wurden 28.000 Euro in bar, aber auch Falschgeld gefunden. Ein Gutachten der Bundesbank, das verlesen wurde, bestätigt, dass es sich um „Blüten“ handelte. Er habe einmal etwas beim Angeklagten gekauft, berichtet ein Zeuge nach langem Zögern. Er wollte sich zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Da der Zeuge für seine Taten nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber bereits rechtskräftig verurteilt ist, musste er aussagen. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob er denn vom Angeklagten Drogen bekommen habe, gab er zu, einmal Haschisch gekauft zu haben. Ein zweiter Zeuge sagt aus, dass einer seiner Bekannten ebenfalls Haschisch beim Angeklagten gekauft habe. Das geht aus einem Polizeibericht hervor, den die Richterin vorlas. Im Sitzungssaal gab dieser Zeuge zu verstehen, dass seine Aussage dann wohl stimme, er sich aber nicht mehr genau erinnern könne. Ein Polizeibeamter sagte aus, dass man auf dem Handy einer Frau Kurznachrichten gefunden hätte, in denen deren Mann den Angeklagten gefragt habe: „Kann ich vorbeikommen.“ Der Polizist erklärte, dass er auf Grund seiner Erfahrung sagen könne, dass diese Frage bedeute, ob Drogen lieferbar seien. Man würde da nicht direkt fragen. Zwischendurch wurde die Verhandlung durch einen Justizbeamten unterbrochen, der mitteilte, dass die Überstellung eines Zeugen nicht möglich gewesen sei, weil man ihn zu Hause nicht antreffen konnte. Da der Mann bereits am ersten Verhandlungstag nicht erschienen war, wurde von der Richterin eine polizeiliche Überstellung angeordnet und ein Ordnungsgeld auferlegt. Die Verhandlung wird am 7. Juli fortgesetzt. Weitere Zeugen sollen vor den Plädoyers noch vernommen werden. (xspr)

x