Neustadt Zwischen Flugzeug und Fluchtversuch

17 Menschen sind 2017 im Kreis Südliche Weinstraße abgeschoben worden. Im Kreis Bad Dürkheim waren es 20.
17 Menschen sind 2017 im Kreis Südliche Weinstraße abgeschoben worden. Im Kreis Bad Dürkheim waren es 20.

Während sich CDU und CSU darüber streiten, ob Flüchtlinge ohne Papiere oder solche, die schon in anderen Ländern der Europäischen Union registriert worden sind, grundsätzlich an der deutschen Grenze abgewiesen werden sollen, liefert eine neue Umfrage der ARD eindrückliche Zahlen: Demnach befürworten 86 Prozent der Bundesbürger, in Deutschland abgelehnte Asylbewerber konsequenter als bisher abzuschieben. Wie funktioniert das in den Landkreisen Südliche Weinstraße (SÜW) und Bad Dürkheim (DÜW)? Zum Stichtag 31. Dezember 2017 lief an der Südlichen Weinstraße bei 418 noch ein Asylverfahren, im Kreis Bad Dürkheim bei 581. Das teilen die Kreisverwaltungen auf Anfrage mit. Im vergangenen Jahr wurden aus der Südpfalz 17 Menschen abgeschoben. Sie kamen aus Georgien, Kosovo, Aserbaidschan, Russland, Marokko, Armenien und Ägypten. Zudem wurden Eritreer und Somalis nach Italien überstellt, ein Iraker wurde nach Bulgarien abgeschoben. In Bad Dürkheim waren es 20 abgeschobene Asylbewerber, die aus Afghanistan, Ägypten, Albanien, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Serbien und Somalia kamen. Im Kreis SÜW sind 16 Abschiebungen 2017 gescheitert. Dafür gibt es mehrere Gründe: Unter anderem sind manche Menschen untergetaucht, andere konnten nicht in ihrer Wohnung angetroffen werden, einige hatten auch bei Kirchen Asyl gesucht. Über gescheiterte Abschiebungen führt der Kreis Bad Dürkheim nach Angaben der Kreisverwaltung keine Statistik. Dass jemand untertauche, komme aber nur sehr selten vor. 33 Menschen sind 2017 freiwillig ausgereist, im Kreis SÜW waren es 62. An der Südlichen Weinstraße sind in diesem Jahr bereits 19 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben worden. Das bedeutet, dass bis jetzt mehr Personen den Landkreis verlassen mussten als im gesamten Jahr 2017. In Bad Dürkheim waren es 16 Menschen. Angesichts dieser Zahl sei davon auszugehen, dass die Anzahl der Abschiebungen etwas höher liegen werde als vergangenes Jahr. Genaue Angaben, wie viele noch geplant seien, gebe es aber nicht, heißt es aus Bad Dürkheim. Eine seriöse Prognose über die künftige Entwicklung der Abschiebezahlen sei sehr schwierig, betont auch die Kreisverwaltung SÜW. Der Großteil der Abschiebungen im laufenden Jahr beziehe sich auf Überstellungen in andere EU-Staaten gemäß des Dublin-Abkommens. Dieses besagt, dass Asylanträge von dem europäischen Land bearbeitet werden müssen, das die betroffenen Personen als erstes betreten. Diese Fälle könnten nach Ansicht der Kreisverwaltung jedoch stark sinken, falls sich die CSU mit ihren Forderungen, Flüchtlinge an der Grenze abzuweisen, durchsetzen sollte. Auch die Einführung von den derzeit diskutierten Ankerzentren führte demnach wohl zu einem deutlichen Rückgang . „Wenn die politischen Rahmenbedingungen hingegen so bleiben wie aktuell, ist weiterhin mit zahlreichen Abschiebungen zu rechnen“, heißt es aus dem Kreishaus in Landau. Wie läuft eine Abschiebung aus Sicht der Landkreise überhaupt ab? Zuständig für die Vollstreckung der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf, ist die Ausländerbehörde. Deren Mitarbeiter bieten abgelehnten Asylbewerbern grundsätzlich an, freiwillig auszureisen. Tun diese das nicht, wird mithilfe von Akten geprüft, ob die drohende Abschiebung rechtens ist und damit auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Besonders wichtig ist bei dieser Prüfung, ob die betroffenen Personen Reisedokumente haben und überhaupt reisefähig sind. Wenn klar ist, dass eine Abschiebung möglich ist, wird anhand des Einzelfalls ein Szenario erstellt. Dazu zählt unter anderem das Buchen eines Flugtickets. Falls nötig müssen Ersatz-Ausweispapiere beschafft werden. Falls eine Zwischenlandung ansteht, muss mit dem betreffenden Land besprochen werden, ob diese möglich ist. Die beteiligten Polizeidienststellen müssen informiert und Durchsuchungsbeschlüssen erwirkt werden. Am Tag einer Abschiebung ist immer mindestens ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde mit der Polizei beim Eintreffen in der Wohnung anwesend, um den Betroffenen die Abschiebung mitzuteilen. Die Polizeibeamten begleiten den Abzuschiebenden, bis er im Flugzeug sitzt.

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