Interview Bundesverfassungsrichter Peter Müller: Parteiverbot nur als letztes Mittel

Vor Peter Müller, heute 68 Jahre, gab es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts nur einen weiteren früheren Ministerprä
Vor Peter Müller, heute 68 Jahre, gab es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts nur einen weiteren früheren Ministerpräsidenten eines Bundeslandes, der in Karlsruhe Verfassungsrichter wurde: Gebhard Müller, der 1953 bis 1958 in Baden-Württemberg regiert hatte.

Der scheidende Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller hat sich im Gespräch mit der RHEINPFALZ am SONNTAG auf die Frage nach einem möglichen Verbot der AfD äußerst zurückhaltend geäußert. Es sei nicht absehbar, ob sich das oberste Gericht in Karlsruhe „irgendwann einmal mit dieser Frage wird beschäftigen müssen“. Müller, der 1999 bis 2011 saarländischer Ministerpräsident war, führte weiter aus: „Demokratie funktioniert nur, wenn Demokratinnen und Demokraten offensiv für sie eintreten. Verbote sind zweischneidig und können nur das allerletzte Mittel zum Schutz der Demokratie sein.“

Mit Blick auf die aktuelle europäische Debatte um unterschiedliche Lösungsansätze in der Flüchtlings- und Asylpolitik mahnte Müller, die bestehenden Regeln zu achten. „Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft und wird nur als Rechtsgemeinschaft erfolgreich sein. Da ist für Rechtsvergessenheit kein Raum“, sagte Müller, der nach zwölf Jahren aus dem Amt scheidet, zur RHEINPFALZ am SONNTAG.

Das ganze Interview mit Peter Müller in der RHEINPFALZ am SONNTAG lesen Sie hier

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