Verbraucher Pflege, E-Rezept, Mindestlohn: Das ändert sich 2024

Vor allem in finanzieller Hinsicht gibt es wieder einige Veränderungen.
Vor allem in finanzieller Hinsicht gibt es wieder einige Veränderungen.

Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, und das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 zukommt:

Höhere Leistungen in der Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ab Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Auch für ambulante Sachleistungen, also Unterstützung durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, gibt es von den Pflegekassen fünf Prozent mehr Geld. Die genauen Beträge sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. So erhält beispielsweise eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad drei bisher 545 Euro Pflegegeld, ab 2024 sind es 573 Euro. Der Leistungsbetrag für Sachleistungen steigt für Pflegegrad drei von 1.363 auf 1.432 Euro.

Entlastet werden auch Pflegebedürftige, die stationär in Heimen gepflegt werden. Die Pflegeversicherung bezahlt für diese einen Anteil an den Pflegekosten, der ab 2024 steigt – im Gegenzug sinkt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen. Wie groß die Anteile genau sind, hängt davon ab, wie lange sich eine Person bereits in stationärer Pflege befindet. In den ersten zwölf Monaten erhalten Pflegebedürftige bisher einen Zuschuss von fünf Prozent, ab 2024 sind es 15 Prozent. Mit längerer Verweildauer im Heim steigt der Zuschlag stufenweise an. Ab 36 Monaten im Heim beträgt er 2023 noch 70 Prozent der Pflegekosten, ab 2024 dann 75 Prozent.

E-Rezept kommt flächendeckend

Ab 1. Januar 2024 müssen Vertragsärzte – früher Kassenärzte genannt – überall in Deutschland in der Lage sein, sogenannte E-Rezepte auszustellen. Die digitalen E-Rezepte ersetzen die althergebrachten rosa Zettel. Versicherte können in einer Apotheke ihrer Wahl auf sie ausgestellte E-Rezepte einlösen, indem sie entweder ihre Gesundheitskarte oder die App „Das ERezept“ auf ihrem Handy vorzeigen. Der Umgang mit Rezepten soll damit einfacher und schneller werden und mit weniger Papier auskommen. Auf Wunsch lässt sich der QR-Code des E-Rezepts weiterhin ausdrucken.

Brustkrebsfrüherkennung wird ausgeweitet

Ab 1. Juli 2024 haben Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Bisher konnten nur Versicherte zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre ein solches Screening erhalten. Frauen von 70 bis 75 werden, anders als die jüngere Gruppe, vorerst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Sie müssen sich stattdessen an die sogenannte Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden. Die für Rheinland-Pfalz zuständige Zentrale Stelle finden Versicherte über die Website mammo-programm.de/de/termin. Auf der Website kann direkt online ein Termin gebucht werden.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld steigt deutlich

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Einkommenssteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen

Sollte die Koalition nicht doch noch einen Weg finden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Cannabis soll legal werden

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Mitte Dezember) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

Blackbox fürs Auto

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Winterreifen

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Teurere Versicherungen

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen. Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.

Altersgrenze bei Rente steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

19 Prozent Mehrwertsteuer im Restaurant

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Herkunft des Fleischs

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

Deckel bei Getränken

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Sanierung der Riedbahn

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Einheitliche Ladekabel

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.

Ausweisdokumente per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.

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