US Army Verfassungsgericht verhandelt in Sachen „Drohneneinsatz Ramstein“
Das Bundesverfassungsgericht wird am 17. Dezember eine Verfassungsbeschwerde mündlich verhandeln, mit der sich zwei Jemeniten gegen die Durchführung von bewaffneten Drohneneinsätzen der USA in der Republik Jemen unter Nutzung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein wenden. Auf dem Militärgelände in der Westpfalz gibt es eine Satelliten-Relaisstation zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland. Die Beschwerdeführer sind nach Angaben des Gerichts jemenitische Staatsangehörige, deren nahe Verwandte im August 2012 bei einem US-amerikanischen Drohneneinsatz in ihrem Heimatort getötet wurden. Sie haben im Jahr 2014 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben: Deutschland solle die Nutzung der Air Base für Einsätze unbemannter Fluggeräte untersagen. Die Klage wurde letztlich in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.