Rheinland-Pfalz Warum die Staatsanwaltschaft nicht gegen Spiegel ermittelt

Als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss: Bundesfamilienministerin Anne Spiegel.
Als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss: Bundesfamilienministerin Anne Spiegel.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz weitet ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der 134 Menschen gestorben sind, nicht auf amtierende oder frühere Mitglieder der Landesregierung aus.

Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt von Koblenz, Harald Kruse, am Dienstag mit – vier Tage nach der Vernehmung von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) vor dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags. Spiegel war bis Dezember 2021 rheinland-pfälzische Umweltministerin. Damit unterstanden ihr das Hochwassermeldezentrum und die Hochwasserfrühwarnung. Spiegels Auftritt in Mainz und die zuvor bekannt gewordenen Chat-Protokolle zwischen ihr und dem damaligen stellvertretenden Regierungssprecher vom Morgen nach der Flut haben zu Rücktrittsforderungen seitens der Freien Wähler und der AfD geführt.

Problem „fehlender Informationen“

„Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten, die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben“, teilt Kruse weiter mit. Vielmehr sei auf „fehlende Information“ zu schließen, sagte er.

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