Verbraucher Winterreifen und Schneeketten: Welche Bußgelder im Winter drohen können

Wenn Schnee und Eis auf den Straßen liegt, ist es höchste Zeit, die Reifen am Auto zu wechseln.
Wenn Schnee und Eis auf den Straßen liegt, ist es höchste Zeit, die Reifen am Auto zu wechseln.

Wenn Schnee und Eis auf den Straßen liegt, ist es höchste Zeit, die Reifen am Auto zu wechseln. Aber welche Regeln gelten genau und was droht bei Verstößen? Gibt es eine Pflicht für Winterreifen?

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, aber eine situative. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben müssen - bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte.

Die Faustformel, dass Winterreifen von „O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – aufs Fahrzeug gehören, bietet grobe Orientierung. „Rechtlich hat sie jedoch keinerlei Relevanz“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Präsident der Deutschen Fahrlehrer Akademie.

Eine Schneekettenpflicht besteht in Deutschland nur dort, wo das Verkehrsschild 268 darauf hinweist. Erkennbar ist das Schild an einem Reifen mit Schneekette auf blauem Hintergrund. Autofahrer dürfen dann nur noch mit Schneeketten weiterfahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer pro Stunde.

Dafür zahlt man Bußgelder

Laut dem Deutschen Bußgeldkatalog und der Straßenverkehrsordnung gibt es eine Winterreifenpflicht: Autofahrer, die mit Sommerreifen am Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs sind, müssen ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Und auch wer die Schneeketten vergisst, muss blechen. Wer ohne Schneeketten auf entsprechend markierten Straßen unterwegs ist, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

Außerdem wichtig für Autofahrer im Winter: freie Sicht. Wer bei einer vereisten Frontscheibe des Fahrzeugs nur ein Guckloch und nicht die gesamte Scheibe freikratzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Ist das Autodach nicht von Schnee befreit, liegt die Summe bei 25 Euro. Bei einem zugeschneiten Kennzeichen droht ein Bußgeld von 5 Euro.

Wer die Umwelt im Winter belastet, wird ebenfalls zur Kasse gebeten. Eiskratzen bei laufendem Motor ist wegen der Lärmbelästigung und unnötigen Abgasbelastung verboten. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrsordnung (Paragraph 30, Absatz 1). Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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