Pirmasens Aufnahmestopp zulässig: Pirmasens nimmt überproportional viele ukrainische Flüchtlinge auf

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Der Aufnahmestopp für ukrainische Flüchtlinge in Pirmasens ist jetzt zulässig. Die Stadt bietet besonders vielen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Schutz, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Mehr als sie müsste.

Die Stadt habe über 40 Prozent mehr Menschen aus der Ukraine aufgenommen, als sie gemessen an ihrer Einwohnerzahl aufnehmen müsste. Mit Überschreitung dieser Schwelle greift nun ein Rundschreiben des Integrationsministeriums, das es der Stadt erlaubt, die Aufnahme weiterer Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine abzulehnen. „Da sich die Menschen aus der Ukraine auf Grundlage der Massenzustrom-Richtlinie innerhalb der EU frei bewegen und ihren Aufenthaltsort selbst wählen können, ist eine vom Land gesteuerte Verteilung auf die Kommunen nicht möglich. Das Rundschreiben des Integrationsministeriums sieht deshalb ein Instrument vor, das die Integrationsinfrastruktur von besonders belasteten Kommunen schützen soll. Dieses Instrument kommt nun in Pirmasens zur Anwendung“, erklärt Staatssekretär Janosch Littig.

Für jede Kommune im Land wurde abhängig von der Einwohnerzahl ein Wert festgelegt, der angibt, wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sie aufnehmen müsste, wenn die ukrainischen Geflüchteten gleichmäßig auf alle Kommunen verteilt würden. Wird dieser Wert um 40 Prozent überschritten, greift eine Regelung des Rundschreibens. Sie ermöglicht es der Kommune, Menschen aus der Ukraine, die direkt in der Kommune aufgenommen werden wollen, mit einer Anlaufbescheinigung an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des Landes (AfA) zu verweisen. Dort wird die Aufnahme in eine andere Kommune organisiert. Die Stadt Pirmasens hatte bereits im August einen solchen Aufnahmestopp verhängt, hatte damals aber eine andere Statistik für die Berechnung der 40 Prozent Überquote zugrundegelegt. Mit Schreiben der ADD vom 9. April 2024 wurden die rheinland-pfälzischen Kommunen darüber informiert, dass ab sofort nicht mehr die Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR), sondern die maßgeblichen Verteilquoten des Verteilstrangs VQUS (für ukrainische Kriegsflüchtlinge) aus der Kommunalstatistik zur Anwendung kommen. In der AZR-Statistik werden die Geflüchteten aus der Ukraine erfasst, die sich zum Auswertungsstichtag in den Kommunen aufhalten, während die Kommunalstatistik alle jemals über den maßgeblichen Verteilstrang verteilten ukrainischen Geflüchteten erfasst.

Land: Guter Austausch mit der Stadt

„Uns ist bewusst, dass die Unterbringung und Integration der ukrainischen Kriegsflüchtlinge die Stadt Pirmasens vor Herausforderungen stellt. Die Stadt Pirmasens hatte im August einen Aufnahmestopp für ukrainische Kriegsflüchtlinge verhängt, zunächst auf Basis der ursprünglich geltenden AZR-Statistik. In einem guten Austausch mit der Stadt konnten beide Seiten ihre jeweiligen Herausforderungen anhand von Statistiken und Spiegelung der Praxis darstellen. Wir werden daher jetzt noch einmal prüfen, wie die unterschiedlichen Statistiken in Einklang gebracht werden können, damit die Verteilung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge noch besser abgebildet werden kann“, betont Littig.

Die sogenannte „20:40-Regelung“ dient im Rahmen der Verteilung dazu, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zu erreichen, die sich freizügig im Land bewegen können. Dies dient auch der örtlichen Integrationsinfrastruktur. Die Regelung gilt, solange die betroffene Kommune den Schwellenwert von 40 Prozent erreicht oder überschreitet. Ausnahmeregelungen gelten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Kommune Arbeit gefunden haben oder bei denen enge familiäre Verbindungen bestehen.

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