Pirmasens Drogendealer oder nicht? Widersprüchliche Aussagen im Drogenprozess

An der Wittelsbachschule sollen sich ein Drogendealer und der Angeklagte zwei Mal getroffen haben.
An der Wittelsbachschule sollen sich ein Drogendealer und der Angeklagte zwei Mal getroffen haben.

Es war eine verworrene Geschichte, die am Dienstag vor dem Pirmasenser Schöffengericht präsentiert wurde. Erst gegen Ende der Verhandlung wurden die Zusammenhänge klar. Angeklagt ist ein angeblicher Drogenhändler, der behauptet, falsch beschuldigt worden zu sein.

Laut Anklage soll der 30-jährige Angeklagte zwischen Ende 2022 und Ende Mai 2023 zweimal je 500 Gramm Amphetamin von einem 19-jährigen Pirmasenser Drogenhändler für je 1000 Euro auf Kommissionsbasis gekauft und für insgesamt 10.000 Euro weiterverkauft haben.

Ausgangspunkt der Geschichte ist wohl eine Durchsuchung in der Wohnung der Ex-Freundin des Angeklagten im Januar 2023. Dabei stellte die Polizei eine Sporttasche mit fast 500 Gramm Cannabis, 0,05 Gramm Amphetamin und einer Ecstasy-Tablette sicher. Diese Tasche habe der Angeklagte, der damals noch bei ihr wohnte, abgestellt. Das soll die Wohnungsinhaberin gegenüber der Polizei behauptet haben.

Sollte dem Angeklagten etwas angehängt werden?

Der Angeklagte gab am Dienstag aber an, der Bruder seiner Ex-Freundin, der zugleich der beste Freund des in der Anklage genannten Drogenhändlers sei, habe die Tasche in die Wohnung gebracht. Sie hätten das Zeug verkaufen sollen. Aber er habe mit Drogen nichts zu tun haben wollen, behauptete der 30-Jährige. Konsumiert habe er damals aber schon, räumte er ein.

Wochen später sei ihm über das Internet gedroht worden, „die Russen“ würden ihm etwas antun. Und seine Ex habe ihm erzählt, ihr Bruder und der 19-Jährige wollten ihm „etwas anhängen“. Im Januar 2024 habe die Polizei seine Wohnung durchsucht, aber nichts gefunden.

Drogendealer als Zeuge in Handschellen

Die 23-jährige Ex-Freundin des Angeklagten bestätigte am Dienstag, dass ihr Bruder die genannte Tasche bei ihr abgestellt habe und sie den Inhalt verkaufen sollten. Sie bestätigte auch, dass ihr Bruder ihr gegenüber gesagt habe, er werde den Angeklagten anschwärzen, „weil er sein Geld nicht bekommen habe“.

Nun wurde der 19-jährige Drogenhändler in Handschellen aus dem Gefängnis vorgeführt. Der gab an, er habe den Angeklagten zweimal an der Wittelsbachschule getroffen. Beim ersten Mal habe er ihm zehn Gramm und beim zweiten Mal 800 Gramm Marihuana auf Kommission verkauft. Letzteres habe die Polizei bei diesem sichergestellt.

Name des Angeklagten auf Handys aufgetaucht

Bei der Polizei soll er aber angegeben haben, es seien zweimal 500 Gramm gewesen. Da habe er Personen verwechselt, die Mengen beträfen eine andere Person, gab der 19-Jährige daraufhin an. Der Bruder der Ex-Freundin des Angeklagten habe ihm diesen beim ersten Treffen vorgestellt. Durch diesen habe er auch erfahren, dass bei der Durchsuchung Drogen weggekommen seien. Aber er habe dem genannten Bruder nie Drogen verkauft. Der Angeklagte hingegen behauptete, den 19-Jährigen nicht zu kennen.

Ein Hauptkommissar wiederum sagte, auf den Angeklagten als Drogenhändler sei die Polizei durch den 19-Jährigen gekommen. Der habe Abnehmer genannt, darunter den Angeklagten. Auch auf Handys von Drogen-Personen sei sein Name als Unterhändler aufgetaucht und auch bei der Durchsuchung bei seiner Freundin. Anhaltspunkte für eine Namensverwechslung seitens des 19-jährigen Häftlings verneinte der Beamte. Die Verhandlung wird am Montag, 8. Juli, fortgesetzt.

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