Pirmasens Drogenhändler muss für fünf Jahre ins Gefängnis

Die Polizei hatte den Mann mit 80 Gramm Amphetamin im Rucksack erwischt.
Die Polizei hatte den Mann mit 80 Gramm Amphetamin im Rucksack erwischt.

Am Montag verurteilte ihn die sechste Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken wegen unerlaubten bewaffneten Drogenhandels zu fünf Jahren Haft. Wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Ihr stört mich mir bei der Arbeit“ rief der 29-jährige Angeklagte am 3. November kurz vor Mitternacht den beiden Kommissaren zu, die ihn stoppen wollten, als der Mann mit seinem E-Scooter in der Adlerstraße in Pirmasens Schlangenlinien fuhr. Der 29-Jährige hatte einen durchgeladenen Schreckschussrevolver griffbereit in der Gesäßtasche, fast 80 Gramm Amphetamin im Rucksack und 261 Euro Bargeld dabei. Er flüchtete und musste mit einem Taser von den beiden Kommissaren gestoppt werden.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte den unerlaubten Drogenhandel bestritten. Sein Verteidiger Walter Höh plädierte wegen unerlaubten Besitzes von Drogen auf eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft. Der unerlaubte Handel mit Amphetamin sei nicht bewiesen, so Höh. Neben dem Amphetamin fanden die Ermittler in der Wohnung der Lebensgefährtin des Mannes vier Gramm Haschisch, einen Joint, drei Schreckschusswaffen mit Munition, zwei Messer und Verpackungsmaterial.

Mit Taser gestoppt

Am Montag schilderten die beiden Kommissare die nächtliche Festnahme. Die beiden jungen Polizisten sahen in der Adlerstraße aus der Ferne einen E-Scooter ohne Licht nahen. „Er brauchte fast die ganze Straße“, schilderten beide. Als er das Stoppzeichen sah, habe der Fahrer ihnen zugerufen „ihr stört mich bei der Arbeit“ und sei mit einem Schlenker ausgewichen und mit dem E-Scooter geflüchtet. Nach 150 Metern sei er in einen Weg eingebogen. Die beiden Beamten folgten ihm mit dem Streifenwagen und konnten ihn letztendlich durch den Taser stellen. „Er ist umgekippt“, sagte der Kommissar. „Den Revolver hätte er jederzeit mit der rechten Hand aus der Gesäßtasche ziehen können“, erklärte er.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Unerlaubter Handel mit Drogen und mehrfache gefährliche Körperverletzung, wobei er einen Baseballschläger und ein Messer einsetzte, brachten ihn einige Jahre hinter Gitter. Nach dem Urteilsspruch schaute er fragend zu seine Verwandten im Sitzungssaal. Diese nickten ihm zustimmend zu. Der Angeklagte gab sich mit dem Urteil einverstanden. Er sieht wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht in der Unterbringung in einer Entziehungsklinik eine Chance. „Wenn Sie die zwei Jahre durchhalten, könnten sie frühzeitig das Gefängnis auf Bewährung verlassen – wenn nicht, dann sind es fünf Jahre“, erklärte ihm der Vorsitzende Richter. Zu den vier Monaten Untersuchungshaft, die er hinter sich hat, muss er noch ein halbes Jahr in Vorwegvollzug, so der Vorsitzende Andreas Herzog. Er verabschiedet sich von seiner Lebensgefährtin mit Küsschen unter Bewachung und wurde zurück ins Gefängnis gebracht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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