Pirmasens Erst gealbert, dann geschubst und getreten
Das Jugendschöffengericht Pirmasens verurteilte am Mittwoch einen 19-Jährigen und seinen 51-jährigen Stiefvater wegen Körperverletzung. Bestraft wurde damit eine Rauferei auf dem oberen Parkdeck des Kauflands in der Wiesenstraße.
Der jüngere Angeklagte wurde verwarnt. Er muss 160 Sozialstunden ableisten, für ein Jahr Betreuungsweisungen folgen und sich um Arbeit oder Ausbildung bemühen. Der Ältere erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, muss 200 Sozialstunden absolvieren und sich um Privatinsolvenz bemühen. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Pirmasenser angeklagt, am 13. Dezember 2017 gegen 21.15 Uhr auf dem oberen Parkdeck des Kauflands in der Wiesenstraße grundlos zwei heute 17-Jährige geschlagen und getreten zu haben. Dabei habe einer eine Platzwunde an der Lippe und Prellungen erlitten, der andere eine Schwellung über dem Auge und eine Rötung. Die beiden Angeklagten erzählten eine ganz andere Version. Nach dem Einkaufen habe ein Jugendlicher den jüngeren Angeklagten geschubst und dabei gelacht. Dieser habe zurückgeschubst. Als der andere ihn erneut schubsen wollte, habe er dem „eine reingehauen“ und sei nach Hause. Sein Stiefvater habe hinter ihm gestanden. Er habe seinen Stiefsohn nur „weggezogen“, aber niemanden geschlagen, gab dieser an. Vielleicht sei er mit seinem Ellbogen gegen den 17-Jährigen gestoßen. Die beiden Verletzten brachten Licht in die Vorgeschichte. Sie hätten in einer Gruppe Jugendlicher auf dem Parkdeck „herumgealbert“ und „sich gegenseitig geschubst“. Dabei sei einer aus der Gruppe fast in den Kinderwagen einer Passantin gefallen. Diese Passantin war die heute 17-jährige Tochter des älteren Angeklagten und die Freundin des Jüngeren mit dem gemeinsamen Kind, wie sich am Mittwoch herausstellte. Etwas später habe der jüngere Angeklagte einen von ihnen beschimpft, geschubst und auf den am Boden Liegenden mehrmals eingetreten. Der andere Jugendliche habe zeitgleich von dem Älteren „eine geknallt bekommen“. Die Geschichte mit dem Kinderwagen bestritten die beiden Angeklagten, die junge Mutter machte keine Angaben. Für das Gericht ergab sich aber ein stimmiges Bild. „Es ist menschlich nachvollziehbar, rechtfertigt und entschuldigt aber nicht Ihr Verhalten“, erläuterte der Vorsitzende Richter Mark Edrich. Das Verletzungsbild ergebe aber keinen zwingenden Schluss auf Fußtritte, so Edrich. Bei dem 19-Jährigen sah das Gericht erhebliche Defizite und unreifes Verhalten. Schädliche Neigungen verneinte es derzeit noch, obwohl dieser bereits dreimal einschlägig vorbestraft ist. Der 19-Jährige nahm das Urteil an. Auch der 51-Jährige war bereits mehrmals, auch einschlägig vorbestraft und stand unter laufender Bewährung. Deshalb kam eine Geldstrafe nicht in Betracht. Da die Verletzung seines Opfers verhältnismäßig gering war, gab ihm das Gericht noch einmal eine Bewährungschance. Die Staatsanwältin hatte für den Jüngeren zwei Wochen Arrest und 100 Sozialstunden gefordert, für den Älteren eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 100 Sozialstunden. Verteidiger Christian Zinzow plädierte für den Jüngeren auf Betreuungsweisungen, Verteidiger Rainer Fuchs für den Älteren auf Freispruch nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“, da dieser nicht absichtlich gehandelt habe.