Pirmasens Gestohlen, gedroht und beleidigt
Vorläufig eingestellt hat Jugendrichter Mark Edrich gestern das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus Pirmasens wegen Diebstahls, Beleidigung und Bedrohung. Als Auflage muss der Mann 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, im September 2017 die Playstation seines Mitbewohners, die er zum Spielen benutzen durfte, veräußert zu haben. Im Oktober soll er ihn über Whatsapp zweimal beleidigt und ihm gedroht haben: „Ich bring’ dich um“. „Stimmt, ich habe das gemacht und bereue das“, gestand der 21-Jährige. Als Grund nannte er „Wut“. Sein Mitbewohner habe im März 2017 mit seiner, des Angeklagten, Kreditkarte ohne Absprache einen Fernseher bestellt. Das Geld dafür habe er ihm nur zu einem Teil gegeben. Dann sei sein Mitbewohner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Playstation seines Mitbewohners habe er für 170 Euro an einen Bekannten verkauft. Inzwischen hätten er und sein Mitbewohner sich ausgesprochen und er habe dem Mann den Schaden bezahlt. Es konnte gestern aber nicht geklärt werden, wie viel der Angeklagte genau bezahlt hat. Mal sprach der 21-Jährige davon, er habe in einem Betrag 350 Euro bezahlt, mal er habe zuerst 50 Euro und dann 300 Euro bezahlt. Eine Quittung hatte er nicht. Und der Geschädigte war nicht erschienen, da er unter einer veralteten Adresse geladen worden war. Zur Sprache kam auch, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits einmal vorläufig eingestellt hatte mit der Auflage, dass der 21-Jährige an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen soll. Das hatte er jedoch nicht getan. Der Staatsanwalt wies darauf hin, es sei eine zivilrechtliche Frage, ob der Schaden vollständig bezahlt wurde. An der strafrechtlichen Beurteilung ändere das aber nichts. Er beantragte, das Verfahren gegen Auflage vorläufig einzustellen. So geschah es. Sollte der 21-Jährige dieses Mal die Auflage wieder nicht befolgen, so kommt es erneut zur mündlichen Verhandlung vor dem Jugendrichter. Erbringt er die Sozialstunden, so wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.