Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Körperverletzung: Warum die Strafe gegen einen 23-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird

Die Verhandlung fand vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht statt.
Die Verhandlung fand vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht statt.

Das Pirmasenser Schöffengericht hat einen 23-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Den Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung hielt die Kammer hingegen für nicht bewiesen.

„Keiner – außer vielleicht ein oder zwei – hat die vollständige Wahrheit gesagt“, sagte der Vorsitzende Richter

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