Pirmasens Nach Weihnachtsfeier durchgedreht

Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung hat das Jugendschöffengericht am Mittwoch einen heute 19-jährigen Pirmasenser unter Einbeziehung mehrerer Vorstrafen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Als Bewährungsauflage muss der Mann einen handschriftlichen Aufsatz von sechs Seiten über die Folgen des Alkoholkonsums schreiben, für ein Jahr an monatlichen Drogengesprächen teilnehmen, Urinproben abgeben, zur Schuldnerberatung gehen und die Ausbildung fortsetzen. Wegen Ruhestörung war die Polizei im Dezember 2017 nach 22 Uhr von mehreren Nachbarn in ein Mehrfamilienhaus in Pirmasens gerufen worden. Dort trafen die Beamten den verbal aggressiven heute 19-Jährigen, seine Schwester und einen zerstörten Glastisch an. Als die Polizisten bereits im Gehen waren, habe die Schwester plötzlich geschrien, berichteten mehrere Polizeibeamte. Daraufhin hätten sie den Mann in Gewahrsam nehmen wollen. Aber auf der Treppe habe er einen gezielten Kopfstoß gegen einen Beamten ausgeführt, der aber ausweichen konnte. Ein Polizist setzte Pfefferspray ein. Da der 19-Jährige angab, Alkohol und „unbekannte Stoffe“ eingenommen zu haben, wurde er auf die Psychiatrie gebracht. Eine Blutprobe ergab 1,79 Promille Alkohol und Cannabis-Genuss. Der Angeklagte sagte gestern, er habe auf der betrieblichen Weihnachtsfeier ein paar Bier getrunken und später ein paarmal an einem Joint gezogen. An die späteren Ereignisse habe er nur „schemenhafte Erinnerungen“. Er gestand zudem, seit seinem elften Lebensjahr regelmäßig Joints zu rauchen, um Frust abzubauen. Seine 23-jährige Schwester erzählte, ihr Bruder sei „auf einmal wie ausgewechselt“ gewesen, sei bös und laut geworden und habe etwas auf den Tisch geworfen, wodurch dieser kaputt ging. Sie bestritt aber, geschrien zu haben. Eine Nachbarin sagte aus, der 19-Jährige habe ihrem Freund gedroht, ihn abzustechen, als der sich wegen der Ruhestörung beschwert habe. Das Jugendschöffengericht ging, wie bereits die Anklage, von verminderter Schuldfähigkeit aus. Eine Gutachterin des Instituts für Rechtsmedizin in Mainz hatte einen Promillewert zwischen 2,13 und 2,44 Promille zur Tatzeit errechnet. Das lasse auf Alkoholgewöhnung und dauerhaften Drogenkonsum schließen, urteilte der Vorsitzende Richter Mark Edrich. Er hielt dem Mann vor, dass dieser damit gegen laufende Bewährungsauflagen aus einer früheren Verurteilung verstoßen habe und sich durch das Besorgen von Drogen ständig strafbar mache: „Sie setzen mit solchem Verhalten, ihre Zukunft aufs Spiel.“ Er betonte aber auch, der 19-Jährige könne es sich als Erfolg anrechnen, dass er seit zwei Jahren eine Ausbildung mache. „Das schaffen die wenigsten, die hier sitzen“. Wegen der positiven Ansätze setzte das Gericht die Jugendstrafe zur Bewährung aus. „Nutzen sie die Chance“, forderte Edrich den Angeklagten auf. Zuvor hatten Staatsanwalt, Verteidiger und Jugendgerichtshilfe darauf hingewiesen, dass der 19-Jährige von seiner Familie weder finanzielle noch emotionale Unterstützung oder Anerkennung erhalte. Die Bewährungshelferin sei seine einzige Hilfe. „Eine Jugendstrafe würde ihm alles nehmen, was er erreicht hat“, betonte der Staatsanwalt.

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