Pirmasens Streit um Mädchen eskaliert

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat Jugendrichter Mark Edrich am Mittwoch einen 19-Jährigen verwarnt. Der Mann muss für zwei Tage in den Kurzarrest, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und einen Deutschkurs besuchen.

Es ging das Gerücht, ein anderer Flüchtling stalke seine Freundin und habe heimlich Bilder von ihr gemacht. Im Strecktalpark habe er im August 2017 mit dem Mann reden wollen, doch der habe sich geweigert, erzählte der 19-jährige Syrer vor dem Jugendgericht. Der andere habe ihn im Gegenteil geschubst und mit dem Schlüsselbund Bewegungen in seiner Richtung gemacht. Da habe er dem anderen eine Kopfnuss verpasst. Als der Gegner hinfiel, habe er sich auf ihn gesetzt. Zeugen zufolge soll der 19-Jährige seinem körperlich unterlegenen Kontrahenten dann mehrere Schläge verpasst haben. Eine dritte Person soll den am Boden liegenden Mann getreten haben. Der 19-Jährige habe dann dem Opfer Pfefferspray in die Augen gesprüht, wie der Angeklagte gestand. Das Opfer konnte nicht befragt werden, da es sich wohl nicht mehr in Deutschland aufhält. Jugendrichter Mark Edrich klärte den Angeklagten auf: Spätestens als sein Kontrahent am Boden lag, habe kein Angriff mehr vorgelegen und damit auch keine Notwehrsituation für den 19-Jährigen. Einem anderen Pfefferspray in die Augen zu sprühen, sei eine gefährliche Körperverletzung. Es sei menschlich nachvollziehbar, dass er dem Kontrahenten das angebliche Stalken nicht durchgehen lassen wollte. Doch durch seine Impulsivität habe er unbeherrscht reagiert. Der Kurzarrest soll dem jungen Mann vor Augen führen, welche Folgen derartige Delikte haben können, sagte Edrich. „Eifersucht und falsch verstandener Beschützerinstinkt“ sah der Staatsanwalt als Motiv.

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