Pirmasens Wo kommen die Kinderpornos auf dem Handy das 75-Jährigen her?

Die Fotos sind auf dem Handy des Angeklagten gefunden worden. Der Richter sagte, in einschlägigen Kinderpornographie-Fällen würd
Die Fotos sind auf dem Handy des Angeklagten gefunden worden. Der Richter sagte, in einschlägigen Kinderpornographie-Fällen würden Bilddateien in dreistelliger Anzahl gefunden.

Er sei nicht der „typische Kinderpornobesitzer“, sagte der Richter über den 75-jährigen Angeklagten. Der gab zu, auf Pornoseiten unterwegs zu sein. Wo die vier Bilddateien auf seinem Handy herkommen, sei ihm jedoch unerklärlich.

Im vergangenen Dezember durchsuchte die Polizei die Wohnung eines Mannes in Pirmasens. Dabei fand sie auf dem Mobiltelefon des heute 75-Jährigen je zwei kinder- und jugendpornografische Bilddateien.

„Der Besitz wird eingeräumt. Die Bilder waren da“, erklärte Verteidiger Max Kampschulte für seinen Mandanten vorm Pirmasenser Schöffengericht. Er stellt die Frage in den Raum: „Aber wie der da herangekommen ist?“ Sein Mandant sei „nicht innovativ im Internet“. Sein Mandant sei auf nicht strafbaren Pornoseiten gewesen und habe die strafbaren Dateien dabei mit dazu bekommen, erläuterte Kampschulte. Wenn sein Mandant eine Neigung zu solchen verbotenen Darstellungen hätte, „dann reden wir über andere Datei-Zahlen“, argumentierte der Anwalt. Wenn er die Bilder gesehen hätte, hätte er bei der Polizei Anzeige erstattet, sagte der Angeklagte.

Auch der Vorsitzende Richter Alexander Kolb pflichtete dieser Ansicht bei: „Er ist nicht der typische Kinderpornobesitzer.“ Denn da sei die Anzahl der Dateien meist mindestens dreistellig. Der Mann habe Glück, dass seit wenigen Monaten ein neuer, geringerer Strafrahmen gelte, der bei drei Monaten Freiheitsstrafe beginne.

Das Schöffengericht verurteilte den nicht vorbestraften 75-Jährigen wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Als Auflage muss er 600 Euro an den „Pakt für Pirmasens“ zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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