Rhein-Pfalz Kreis Bedenken wegen Mehrzahl statt Einzahl

Der Gemeinderat soll den geänderten Bebauungsplan Nachtgärten ändern. Der Grund: In den Erläuterungen zum Plan ist von Einzelhandelsbetrieben die Rede, das Wort muss nach Ansicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim aber in der Einzahl verwendet werden.

Der Laie mag den Kopf schütteln und der Gemeinderat sich ärgern, aber die Kreisverwaltung meint es absolut ernst mit ihrer Forderung, dass eine textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Nachtgärten geändert werden muss. Dieser dient dazu, südlich der Heuchelheimer Straße in Dirmstein ein Wohngebiet entstehen zu lassen und dem noch im Ortskern angesiedelten Edeka-Markt einen neuen, größeren Standort zu geben (wir berichteten). Auf einer Grundfläche von 2400 Quadratmetern soll Marktinhaber Axel Bachmann beziehungsweise der Investor Edeka einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern bauen dürfen. Im Text zu den Planzeichnungen steht dazu allgemein, dass an der betreffenden Stelle des Baugebiets maximal 800 Quadratmeter große Einzelhandelsbetriebe zulässig sind. „Das ist ein Terminus aus der Baunutzungsverordnung“, erklärt der Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Erwin Fuchs. Die Kreisverwaltung habe Bedenken, dass durch die Verwendung des Plurals mehrere Märkte dieser Größe entstehen könnten, und wolle auf Nummer sicher gehen. „Wie sollen auf so einem Grundstück zwei Betriebe samt Infrastruktur und Nebenanlagen draufpassen?“, fragt Fuchs und bringt damit zum Ausdruck, dass die Verwaltung das Misstrauen im Kreishaus für übertrieben hält. Die Vorgeschichte zur Umsiedlung des Edeka-Markts erklärt allerdings, warum der Kreismitarbeiter, der über die Einhaltung der Landes- und Regionalplanung wacht, so penibel ist. Die Verbandsgemeinde hatte ihm und anderen amtlichen Stellen vor Jahren die Erlaubnis abgetrotzt, dass Dirmstein einen Nahversorgungsmarkt bis zu 1200 Quadratmetern haben darf, obwohl es dafür nicht den notwendigen Status eines Grundzentrums hat. Die Landesplaner hatten als Bedingung zunächst ein Einzelhandelskonzept für die Region Grünstadt und Umgebung gefordert. In solch einem Konzept hätten alle Kommunen dieser Region verbindlich festlegen sollen, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant oder angesiedelt wird. Die VG konnte in harten Verhandlungen erwirken, dass ein Einzelhandelskonzept nur für das Dreieck Dirmstein-Gerolsheim-Laumersheim erstellt wird mit dem Ziel, dass Dirmstein für die anderen beiden Dörfer die Nahversorgungsfunktion übernimmt. Die Kreisverwaltung will jetzt ausschließen, dass eine missverständliche Formulierung in einem rechtsgültigen Bebauungsplan dazu führt, dass Dirmstein mehr Einzelhandel bekommt, als dem Ort schon großzügig bewilligt wurde. In dem Einzelhandelskonzept, dem der Laumersheimer Gemeinderat kürzlich nach langer Zeit zugestimmt hat, verpflichtet sich die Ortsgemeinde Dirmstein übrigens, die in ihrem Gewerbegebiet Rottgasse ausgewiesenen Supermarktstandorte zu streichen. Am morgigen Mittwoch soll der Gemeinderat seinen Satzungsbeschluss vom 6. Mai aufheben und der Textänderung zustimmen. Andernfalls wird die Kreisverwaltung den Bebauungsplan vermutlich nicht genehmigen. Die Sache wird Geld und vor allem Zeit kosten, denn ein geänderter Entwurf muss wieder öffentlich ausgelegt werden, Behörden und Träger öffentlicher Belange müssen noch mal um Stellungnahmen gebeten werden. Das Unternehmen Edeka kann wahrscheinlich trotzdem bald eine Baugenehmigung bekommen, „weil hier die Planreife unterstellt werden kann“, erläutert Erwin Fuchs. Soll heißen: Die Textänderung ist eine Formalie, die den im Mai beschlossenen Plan nicht zu Fall bringt. Axel Bachmann will, wie berichtet, zunächst 800 Quadratmeter groß bauen und dann, wenn das kleine Einzelhandelskonzept in die Bauleitplanung übernommen sein wird, auf 1200 Quadratmeter erweitern. (ww) Termin Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Dirmstein am morgigen Mittwoch, 19.30 Uhr, im Rathaus. Weitere Themen: Bebauungsplan Alte Gärtnerei, Bericht über das Ergebnis der Gemeindeprüfung durch den Landesrechnungshof ab 2010 und Annahme von Spenden.

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