Schifferstadt Damit der Herbst nicht zur Rutschpartie wird
Rot, orange, golden – was am Baum noch schön aussieht, wird auf dem Boden schnell zur unansehnlich-braunen und auch rutschigen Masse. Deshalb verpflichtet die sogenannte Straßenreinigungssatzung alle Bürger, auch Laub zu entfernen, das im öffentlichen Raum liegt.
Die Stadtgärtnerei kümmert sich um Neupflanzungen und Pflege von Bäumen und Grünanlagen – sie sind nach Ansicht der Stadtverwaltung für ein gesundes Stadtklima unverzichtbar. Müssen die Mitarbeiter aber auch das Laub entsorgen, würden natürlich auch Kosten entstehen, die wiederum auf die Anlieger umgelegt werden müssten, erklärt die Stadt. Hier komme schließlich die Straßenreinigungssatzung ins Spiel, laut der die Anwohner auch das Laub entfernen müssen, das zum Beispiel auf dem Bürgersteig vor ihrem Haus liegt.
Öffentliche Ablagestellen für das Laub von städtischen Bäumen gibt es seit drei Jahren nicht mehr. Grünabfälle können zum Wertstoffhof Schifferstadt auf dem Gelände der ehemaligen Kreisbauschuttdeponie gebracht oder verpackt in Kartons, Eimern oder offenen Säcken (keine zugeknoteten Plastiksäcke) zur Straßensammlung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EBA) gegeben werden. Hierfür rät die Verwaltung, auf die Bezeichnungen „Hecken- und Baumschnitt“ bzw. „H+B“ im Schifferstadter Abfallkalender.
Online
Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt www.schifferstadt.de zu finden.