VG Lambsheim-Heßheim Friedhöfe: Bestimmte Dekoration nur im Winter geduldet

Blumen für die Verstorbenen dürfen auf den Friedhöfen der VG Lambsheim-Heßheim nicht neben Rasenurnengräbern platziert werden.
Blumen für die Verstorbenen dürfen auf den Friedhöfen der VG Lambsheim-Heßheim nicht neben Rasenurnengräbern platziert werden.

Das Ende des Winters markiert den Beginn der neuen Vegetationsperiode – auch auf Friedhöfen. Das bedeutet für die Verwaltung erhöhten Pflegebedarf. Ein bestimmtes Besucherverhalten wird deshalb nicht mehr geduldet.

Michael Reith, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, erklärt im Interview, warum die Friedhofsverwaltung künftig Trauer-Deko rund um Rasenurnengräber entfernen lässt.

Die Friedhofsverwaltung Lambsheim bittet mit Beginn der Vegetationsperiode darum, „zukünftig keine Blumen, Kerzen und sonstigen Grabschmuck“ auf die Rasenurnengräber abzulegen. Was ist das Problem?
Über Winter wird die Ablage von Kerzen, Blumen und sonstigem kleinen Grabschmuck auf den Rasengräbern geduldet. Oft möchten die Angehörigen an Allerheiligen, Totensonntag oder Weihnachten auch auf einem Rasengrab, zum Andenken an die Verstorbenen, etwas ablegen. Mit Beginn der Vegetationsperiode beginnt der Bauhof, die Fläche wieder zu pflegen. Die Rasengräber sind für die Nutzungsberechtigten ein pflegefreies Grab, die Pflege erfolgt durch den Bauhof. Wenn auf der Grünfläche Kerzen, Blumenschalen und so weiter abgelegt werden, kann eine ordentliche Pflege in Form von Rasenschnitt nicht erfolgen. Ein Wegräumen und neues Aufstellen wäre sehr zeitaufwendig und vor allem könnte es zu viel Unmut führen, falls etwas falsch zugeordnet wird. Zudem geht durch ein dauerhaftes Abstellen von Blumenschalen der Rasen darunter kaputt.

Was sind die Konsequenzen, wenn jemand diese Regel missachtet?
Die abgelegten Dinge werden durch den Bauhof auf die in der Grabfläche befindlichen „zentralen Ablagestellen“ gebracht. Diese dienen grundsätzlich dazu, dass die Angehörigen Blumen und Schmuck für ihre Verstorbenen zentral ablegen können, und wurden genau für diesen Zweck angelegt. Nimmt es dann doch überhand, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich aufgefordert, ein Holzkreuz, Blumenschalen et cetera zu entfernen.

Tritt dieses Problem nur in Lambsheim auf oder auch auf anderen Friedhöfen der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim?
Diese Situation haben wir bei allen Rasengräbern auf den Friedhöfen unserer Ortsgemeinden. Mit der Duldung über Winter gibt die Ortsgemeinde den Angehörigen einfach die Möglichkeit, ihren Verstorbenen über die Feiertage eine kleine „Zuwendung“ wie ein Grablicht zu geben. Ebenso besitzt man so viel Pietät, dass man nach einer Beisetzung den Blumenschmuck noch eine gewisse Zeit liegen lassen kann. Dieser fällt ohnehin bei einer Beisetzung in einem pflegefreiem Grab gering aus. Nicht zu vergleichen mit einer Erdbeisetzung. In jeder Ortsgemeinde, in der es die pflegefreien Gräber gibt, wird ab und an etwas abgelegt. Dies nimmt der Bauhof der jeweiligen Ortsgemeinde und legt es auf die „zentrale Ablagefläche“ für diese Gräber.

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