Rhein-Pfalz Kreis Morphin-Ampullen für Privatpatienten?
Ludwigshafen. Zwischen Oktober 2012 und März 2014 soll ein Arzt aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zwei Privatpatienten 3920 Ampullen Morphinsulfat verordnet haben, ohne dass es medizinisch notwendig war. Zudem soll der Mann das Opiat selbst konsumiert haben. „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“ lautet die Anklage, die seit gestern vor dem Amtsgericht Ludwigshafen läuft.
„Den Vorwurf weise ich entschieden zurück“, betonte der Arzt gestern vor Gericht. Im März 2014 war eine in seiner Praxis tätige Sprechstundenhilfe zur Polizei gegangen – nach eigenen Angaben, weil ihr Unregelmäßigkeiten bei den Betäubungsmittel-Rezepten auffielen. Zudem habe sich ihr Chef in der Zeit davor verändert, deshalb hätten sie und eine Kollegin den Verdacht gehabt, dass er selbst Betäubungsmittel konsumiert. Bei der Polizei hatte die 45-Jährige außerdem gesagt, der Angeklagte habe ihr gegenüber zugegeben, dass er Morphin nimmt. Gestern sagte die Frau jedoch, sie könne sich daran nicht erinnern. Und die Kollegin gab an, nie mit der 45-Jährigen über das Thema gesprochen zu haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Arztes in Neustadt im Juni 2014 fand die Polizei eine Ampulle mit Morphinsulfat in seinem Nachttisch. Das habe er von einem Hausbesuch bei einem Patienten mit nach Hause genommen, sagte der Angeklagte. Bei der Durchsuchung der Praxis wurde bei den persönlichen Sachen des Arztes eine leere Morphin-Ampulle gefunden. Außerdem 58 Rezepte für Morphin, die auf zwei Privatpatienten ausgestellt waren. Der eine Patient ist inzwischen gestorben. Wie ein Kripobeamter gestern zu Protokoll gab, hatte er einige Monate vor seinem Tod ausgesagt, dass er von dem Arzt nie Morphinsulfat verordnet und dieses auch nie genommen habe. Bei der Krankenversicherung des Mannes seien auch keine entsprechenden Rezepte eingereicht worden. Der Patient habe nicht gewollt, dass jemand von seinem Morphinkonsum erfahre, weil er Angst gehabt habe, seinen Führerschein zu verlieren, sagte der Arzt. Daher habe er die Rezepte nicht eingereicht und die Polizei belogen. Der zweite Patient ist ein Cousin des Arztes. Er sagte, dass er Rezepte für Morphinsulfat bekommen und in der Apotheke eingelöst habe. Was dann mit den Opiaten geschehen sei, dazu möchte er nichts sagen, weil er sonst eventuell zugeben müsste, eine Straftat begangen zu haben. Dazu ist kein Zeuge verpflichtet. Bei beiden Patienten habe für die Verordnung von Morphinsulfat „eindeutig keine medizinische Notwendigkeit bestanden“, erläuterte ein Schmerzmediziner, der ein Gutachten erstellt hat. Auch hätte ihnen eine Behandlung damit nicht geholfen. Wäre eine Behandlung mit Morphinsulfat angebracht gewesen, hätten Tabletten verschrieben werden müssen. Unter anderem deshalb, weil bei denen die Dauer der Wirkung weitaus länger sei. Der Prozess wird am 16. September, 10 Uhr, fortgesetzt. |ann