Rhein-Pfalz Kreis Pächter muss Kreisbad-Bistro aufgeben
MAXDORF. Nur noch fünf Monate wird der Pächter sein Bistro im Kreishallenbad Maxdorf betreiben. Nach Unstimmigkeiten mit einigen Badgästen und -personal muss er zum Ablauf seines Vertrags am 30. Juni gehen. Auf die fristlose Kündigung und sofortige Räumung des Bistros verzichtete die Kreisverwaltung gestern bei der Verhandlung im Amtsgericht Ludwigshafen.
Der Vergleich fiel beiden Seiten nicht leicht. Bistro-Pächter Servet Sahillioglu hätte gerne weitergemacht. Die durch Rechtsanwalt Thomas Böhmer vertretene Kreisverwaltung wäre den Pächter gerne früher los geworden. Das Klima im Kreishallenbad Heidespaß in Maxdorf zwischen dem Pächter, einigen Saunagästen und Personal ist aber wohl so festgefahren, dass für die Verwaltung nur eine Trennung infrage kam. Böhmer sagte, dass der Pächter sich Verfehlungen habe zu Schulden kommen lassen. Er habe sich nicht an Vereinbarungen gehalten, erst am Tag vor der Verhandlung Badpersonal gefilmt, als er sich ungerecht behandelt fühlte. Die Referatsleiterin Bäder bei der Kreisverwaltung, Laura Fauß, berichtete vor Gericht, dass sich Personal wegen des Pächters krank gemeldet habe. Die Einzelheiten wurden jedoch nicht erörtert, da Sahillioglus Anwalt Thomas Gmeiner gleich zu Beginn der Verhandlung einen Vergleich ins Spiel brachte. „Gegen die ordentliche Kündigung zum Vertragsende am 30. Juni können wir nichts ausrichten. Ein langer Streit lohnt sich deshalb nicht“, gab Gmeiner zu bedenken. Böhmer versuchte, zumindest eine zeitliche Verkürzung des Vertrages zu bewirken, womit der Pächter einen Beitrag zu einem Vergleich hätte leisten sollen. Doch Sahillioglu bestand auf das Vertragsende am 30. Juni, auf das sich beide Parteien nach kurzer Unterbrechung verständigten. Damit die Restzeit des Pächters im Kreishallenbad in geordneten Bahnen verläuft, wurde vor Gericht ein Friedensvertrag mit mehreren Punkten beschlossen. Die Kreisverwaltung muss ihre im Bad ausgehängte Information über die fristlose Entlassung des Pächters entfernen. Badpersonal und Pächter dürfen sich nur noch in ihren Bereichen bewegen. Die Bistrotüren zum Bad und zum Eingangsbereich dürfen in Zukunft bis auf zirka zehn Minuten täglich, die zum Putzen benötigt werden, nicht offen stehen, damit möglichst wenige Essensgerüche in das Bad dringen. Weder darf das Badpersonal dem Pächter noch darf der Pächter dem Badpersonal Anweisungen geben. Die als Sichtschutz dienenden Blumenkübel im Saunabereich dürfen von keiner der Parteien verrückt werden. Beide Seiten dürfen bis zum Vertragsende gegenüber Dritten nicht schlecht über die jeweilige Gegenseite sprechen. Richterin Christine Walter hofft, dass mit diesen Verhaltensregeln die Zeit bis zum Vertragsende des Pächters für alle auskömmlich ist. |nt