Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil: Kein Schmerzensgeld wegen Exposé-Fotos

Wenn ein Haus zu verkaufen ist, wird in der Regel ein Exposé mit Fotos erstellt. Sind die Räume noch bewohnt, kann das heikel we
Wenn ein Haus zu verkaufen ist, wird in der Regel ein Exposé mit Fotos erstellt. Sind die Räume noch bewohnt, kann das heikel werden.

Das Landgericht Frankenthal macht auf ein aktuelles Urteil aufmerksam, weil es lehrreich ist. Es ging um die Frage, unter welchen Umständen ein Makler Fotos von bewohnten Räumen für ein Exposé verwenden darf. Ein Ehepaar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis sah seine Privatsphäre verletzt und reichte Klage ein.

Das Landgericht schildert den Fall so: Die von dem Ehepaar gemietete Doppelhaushälfte in der Nähe von Speyer

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

lstoel etukavfr rwnee,d dnu uful;&rm nei teg;ilsgsfeam&arakusu uns&til;eepxeEaO-noc uberhcat edr tarfetugbea lrikemobImeimanl Ftoos nvo ned woetbnhen Ianenn.mmurl;n&eu Das aaPr glliwiet n.ei Dcoh ndan edwur se fhmraehc uaf eid ttnefesnrotoI coreahgpnsen nud lhu⪙tmuf hcis nehmzdnue ouwnh

x